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Wurden Unternehmer in 2021 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet und möchten sie diese erstattet haben, muss der Antrag bis zum 30.9.2022 in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingehen.

Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Vorsteuerbeträge durch das Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltend machen.

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Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022, dem der Bundesrat am 20.05.2022 zugestimmt hat, sind verschiedene Maßnahmen angesichts der steigenden Energiepreise auf den Weg gebracht worden. Die Energiepreispauschale von 300 EUR ist für viele Arbeitgeber nun besonders relevant – soll sie doch über den Lohn an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende sollen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR erhalten. Arbeitnehmer sollen dies ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erhalten. Für alle anderen kann die Energiepreispauschale im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Sie muss somit dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. In der Sozialversicherung besteht Beitragsfreiheit, hier fallen keine Beiträge an.
Der Beschluss der Pauschale wirft einige Fragen auf, insbesondere was genau Arbeitgeber nun tun müssen, mit welcher Lohnabrechnung die Pauschale auszuzahlen ist und wie die Pauschale mit der Lohnsteueranmeldung zu verrechnen ist. Die entsprechenden FAQs des Bundesfinanzministeriums sorgen hier für Klärung. Wir fassen zusammen: (mehr …)

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Nach Angaben des Finanzministeriums Thüringen haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften führt. (mehr …)

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Das Bundeszentralamt für Steuern weist in seiner Pressemitteilung 12 vom 24.1.2022 auf eine vereinfachte Möglichkeit hin, mit der Steuerzahler die erneute Übermittlung ihrer persönlichen Steuer­-Identifikationsnummer beantragen können. Bürgerinnen und Bürger können nun im Chat mit einem virtuellen Assistenten die erneute Übermittlung beantragen, sollte die Steuer-Identifikationsnummer nicht bekannt sein. Möglich ist das über die virtuelle Online-Auskunft ViOlA auf der Webseite des BZSt (www.bzst.bund.de). (mehr …)

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Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal.  Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums. Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen. (mehr …)

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In den Jahren 2020 und 2021 haben wegen der Coronapandemie viele Arbeitnehmer zu Hause in ihrem häuslichen Arbeitszimmer gearbeitet. In der Praxis stellt sich nun die Frage, ob die anteiligen Arbeitszimmerkosten gar nicht, i. H. v. bis zu 1.250 EUR oder in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Wichtig zu wissen: Coronabedingt hat das Bundesfinanzministerium in einem eher unbekannten Schreiben verschiedene Sonderregelungen zum Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer bekannt gegeben.

Wir stellen hier die Punkte des aktuelles BMF-Schreiben mit Sonderregelungen vor:

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Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln hat das Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben vom 30.6.2021 nun angepasst. Gegenüber dem bisherigen Schreiben aus 1994 wurden insbesondere Aspekte zur Erstellung einer Bewirtungsrechnung mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem und zur Digitalisierung der Rechnung und des Eigenbelegs aufgenommen.  (mehr …)

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Stellt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dauerhaft einen Dienstwagen zur Nutzung zur Verfügung und darf der Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verwendet werden, ist der geldwerte Vorteil nach § 8b Abs. 2 Satz 3 EStG nach der sogenannten 0,03 %-Regelung zu ermitteln. Dabei werden auch Monate besteuert, in denen der Arbeitnehmer seinen Dienstwagen wegen Homeoffice oder Krankheit tatsächlich nicht für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat.  (mehr …)

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Zwei aktuelle Themen rund um die Kassenführung möchten wir Ihnen aktuell mitgeben: Zum einen verabschiedete der Bundestag die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung. Zum anderen hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe ein Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung aktualisiert und online veröffentlicht.

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Das Bundesfinanzministerium gewährt Betreibern von kleinen Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken ein neues steuerliches Wahlrecht. Sie können einen Antrag stellen, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt. Folge: Die Gewinnermittlung in der Anlage EÜR ist damit nicht mehr erforderlich.  (mehr …)

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