Ab dem 25.5.2018 gelten neue Datenschutzbestimmungen, die grundsätzlich alle Unternehmen betreffen und in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen erforderlich machen. Auslöser dafür ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die bereits am 25.5.2016 in Kraft getreten ist, aber erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab dem 25.5.2018 gilt. Diese EU-weite Verordnung stellt viele Grundsätze des Datenschutzrechts nach dem alten BDSG auf den Kopf.
Kategorie(n): Neue Steuergesetze