In der Sitzung am Freitag, den 07.10.2022, hat der Bundesrat gebilligt, dass die Bundesregierung bis Mitte nächsten Jahres den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter per Verordnung ermöglichen kann.
In der Corona-Pandemie wurden die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Diese sind seitdem über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden. So können nun die vereinfachten Voraussetzungen auch weiterhin gelten. Ebenfalls ist bis zum 30.06.2023 der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit möglich.