
Es gibt wieder Neuigkeiten: Die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus sollen über den September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Dies wurde in einer Pressemitteilung am 08.09.2021 bekannt gegeben. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus sollen dabei weitgehend beibehalten werden. Die FAQs werden derzeit überarbeitet. Wir informieren Sie, wenn es hier Details gibt.
Antragsberechtigt sollen in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus wieder Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent sein. Auch die Antragstellung für verlängerte Überbrückungshilfe III Plus soll wieder durch prüfende Dritte erfolgen.
Auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird verlängert. Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Neustarthilfe kann wieder direkt – ohne prüfende Dritte – beantragt werden.
Die sogenannte Restart-Prämie läuft plangemäß im September aus, denn der Neustart nach dem Lockdown hatte entsprechend begonnen und die Prämie war nur einmalig vorgesehen.
Zur Substanzstärkung besonders stark betroffener Unternehmen wird der Eigenkapitalzuschuss über den September hinaus bis Dezember 2021 verlängert.
Wir rechnen damit, dass Anfang Oktober das Programm sowie die FAQs angepasst werden und dann eine Antragstellung zügig erfolgen kann.
Einen Überblick über alle aktuellen Hilfen finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
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