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Mit dem kürzlich verabschiedeten Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung ihre steuerpolitischen Ziele für die kommenden Jahre festgelegt. Während einige Vorhaben bereits konkret terminiert und klar umrissen sind, handelt es sich anderen „nur“ um Absichtserklärungen – die Umsetzung wird auch von der Finanzierung abhängen. Auch die genaue Ausgestaltung bleibt der Gesetzgebung vorbehalten. In diesem Newsletter geben wir einen Überblick über die zentralen steuerpolitischen Pläne und erläutern, welche konkreten Veränderungen uns in den kommenden Jahren erwarten könnten.

Konkret geplante Entlastungen ab 2026

Bisher verbindlich angekündigt und aktuell in der konkreten Ausarbeitung sind zwei Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und für Entlastung sorgen sollen:

  • Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Derzeit liegt die Pauschale nur ab dem 21. Kilometer bei 38 Cent, und die ersten 20 Kilometer sind mit 30 Cent absetzbar.
  • Dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer in der Gastronomie: Ab dem 1. Januar 2026 soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % reduziert werden und dauerhaft so bleiben.

Zum aktuellen Zeitpunkt (Mai 2025) gibt es aber auch hier noch keine endgültigen Beschlüsse oder Gesetzesentwürfe zur konkreten Umsetzung der Maßnahme

Perspektivisch für die Legislaturperiode angekündigt sind weitere steuerliche Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

(1) Unternehmensteuer und Investitionsanreize

Ein Schwerpunkt der Bundesregierung soll auf der Stärkung unternehmerischer Investitionen liegen, so dass das Wirtschaftswachstum gefördert wird. Die Regierung plant einen so bezeichneten „Investitions-Booster“ – Kern hierfür ist auch erneut die degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter, wie sie auch schon mit dem Jahressteuergesetz 2024 als temporäre Maßnahme eingeführt wurde.

Im Koalitionsvertrag vorgesehen ist hier:

  • Für bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) soll es eine degressive Abschreibung von 30 % für die Jahre 2025, 2026 und 2027 geben.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die anschließende geplante Senkung der Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer soll ab dem 1. Januar 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden – von 15 % auf langfristig 10 %.

Weitere Maßnahmen, die zur Wirtschaftsförderung angedacht sind:

  • Das Optionsmodell nach § 1a KStG, das Personengesellschaften erlaubt, sich wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen, soll „wesentlich verbessert“ werden.
  • Auch die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG, durch die nicht entnommene Gewinne mit nur 28,25 % versteuert werden, soll weiterentwickelt werden. Konkrete Details fehlen jedoch noch.
  • Zudem soll geprüft werden, ob ab 2027 gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von der Rechtsform in die Körperschaftsteuer fallen können.
  • Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge:
    • Für E-Fahrzeuge soll eine Sonderabschreibung eingeführt werden.
  • Bruttopreisgrenze für E-Fahrzeuge als Dienstwagen:
    Die Bruttolistenpreisgrenze für Elektro-Dienstwagen soll auf 100.000 Euro angehoben werden.

(2) Einkommensteuer: Zielgerichtete Entlastungen

Im Wahlkampf zwar ein wichtiges Thema, doch aktuell nur sehr vage formuliert sind Entlastungen bei der Einkommensteuer:

  • Für kleine und mittlere Einkommen ist eine Steuersenkung ab etwa der Mitte der Legislaturperiode vorgesehen.
  • Auch soll die finanzielle Ungleichheit zwischen Kinderfreibeträgen und Kindergeld reduziert werden.
  • Alleinerziehende sollen durch eine Anhebung oder Weiterentwicklung des Entlastungsbetrags besser unterstützt werden.
  • Der umstrittene Solidaritätszuschlag dagegen soll unverändert bestehen bleiben.

(3) Änderungen im Bereich Lohn und Arbeit

Ein zentrales Anliegen der Koalition ist: Mehr Netto für freiwillige Mehrarbeit. Daher soll Mehrarbeit und freiwillige längere Arbeit steuerlich begünstigt werden. Dies soll geschehen vor allem durch folgende Maßnahmen:

  • Überstundenzuschläge, die über tarifliche Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei ausgezahlt werden können.
  • Arbeit nach Rentenalter: Wer auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters noch weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen können. Aber um Fehlanreize und Mitnahmeeffekte zu vermeiden, soll diese Regelung nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten, wie dass sie nur bei Renteneintritt nach Erreichen der Regelaltersgrenze gilt, sich auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen beschränken soll und unter Anwendung des Progressionsvorbehalts gelten soll.
  • Zudem sollen Arbeitgeber, die Teilzeitkräften den Übergang zu Vollzeit mit Prämien erleichtern, steuerliche Vorteile erhalten.

 (4) Gewerbe-, Umsatz- und Stromsteuer

Weitere Änderungen sind geplant für die Verbrauchs- und Gemeindesteuern:

  • Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz soll von 200 auf 280 % steigen.
  • Maßnahmen gegen Scheinsitzverlagerungen in Niedrigsteuergebiete sollen verstärkt werden.
  • Einfuhrumsatzsteuer: Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer soll auf ein Verrechnungsmodell umgestellt werden, was den administrativen Aufwand verringern könnte.
  • Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden. Ziel ist hier eine Entlastung um mindestens 5 Cent pro kWh.

(5) Steuerliche Entlastung für Ehrenamt und Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich Engagierte sollen steuerlich gestärkt werden. Auch hierzu gibt es einige geplante Maßnahmen, für die aber ein zeitlicher Horizont noch nicht feststeht.

  • Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine soll von 45.000 auf 50.000 Euro angehoben werden.
  • Ebenso soll der Katalog gemeinnütziger Zwecke modernisiert werden sowie das Gemeinnützigkeitsrecht vereinfacht werden.
  • Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben werden.
  • Auch Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen künftig umfassend umsatzsteuerbefreit

 (6) Abbau von Steuerbürokratie

Ein weitere Absichtserklärung im Koalitionsvertrag ist die Vereinfachung des Steuerrechts:

  • Geplant ist eine Arbeitstagepauschale, die Werbungskosten für Arbeitnehmer typisiert erfassen soll.
  • Für Rentnerinnen und Rentner soll die Steuererklärungspflicht reduziert und die Besteuerung vereinfacht werden.

(7) Auch weitere einzelne Vorhaben sind angedacht, wie

  • die Frühstart-Rente, im Rahmen derer Kinder einen monatlichen Beitrag bereits in ein Altersvorsorgedepot einzahlen können, was dann zum Renteneintritt steuerfrei sein soll.
  • die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, in dem diese im Falle von ererbten Immobilien steuerlich absetzbar werden soll.
  • die Förderung von Elektromobilität, in dem Elektroautos bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit bleiben sollen
  • die Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung,
  • die Förderung der Forschung durch Erhöhung von Forschungszulagen und Vereinfachungen von Verfahren
  • die Rücknahme der geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer.

Fazit

Der Koalitionsvertrag 2025 enthält einige steuerpolitische Zielsetzungen und Maßnahmen, die Chancen für die Wirtschaft mit sich bringen. Besonders positiv zu bewerten sind aus unserer Sicht die geplanten Investitionsanreize, geplanten Steuersenkungen und Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen. Die geplante dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % ab 2026 bringt hoffentlich eine deutliche Entlastung der Gastronomiebetriebe.

Kritisch einzuschätzen ist jedoch, dass nahezu alle im Koalitionsvertrag vorgesehenen steuerlichen Maßnahmen sehr vage sind –  also lediglich „Absichtserklärungen“. Das betrifft insbesondere die geplanten Entlastungen in der Einkommensteuer, sowie die Reform der Körperschaftsteuer. Hierbei ist sowohl die Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung, äußerst unklar. Alle Steuererleichterungen stehen zudem unter Finanzierungsvorbehalt, so dass die Umsetzung fraglich bleibt. Die kommenden Monate werden zeigen, welche Pläne Realität werden.

Quelle | „Verantwortung für Deutschland“: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD; 21. Legislaturperiode

 

 

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