Blog Events Kanzlei Online Fernunterstützung

Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
Standort Lahr
Standort Seelbach

+

Ursprünglich sollte das Steuerfortentwicklungsgesetz bereits am 18.10.2024 vom Bundestag verabschiedet werden. Es wurde aber von der Tagesordnung genommen, da man sich innerhalb der Koalition nicht einigen konnte. Im Dezember hat der Finanzausschuss eine geänderte Fassung des Gesetzentwurfs „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ vorgelegt, die nun durch den Bundestag verabschiedet wurde. Auch der Bundesrat stimmte in seiner letzten Sitzung für dieses Jahr am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zu. Daher ist nun der Weg frei für einige Änderungen, die dem Ausgleich der kalten Progression dienen sollen, unter anderem auch der Erhöhung des Kindergeldes ab 2025.

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll die Steuerlast gesenkt werden, insbesondere um der „kalten Progression“ entgegenzuwirken. Was bedeutet dies? Durch Gehaltserhöhungen, die dem Inflationsausgleich dienen, kann es zu einer steuerlichen Mehrbelastung kommen, so dass ohne entsprechenden Ausgleich sonst trotz gestiegenem Einkommen real weniger Geld zur Verfügung steht. Dem soll steuerlich entgegengewirkt werden.

Welche Anpassungen wird es daher geben? Wir listen die wichtigsten Änderungen durch das Gesetz auf:

Mit Blick auf die Einkommensteuer werden die Freibeträge angepasst:

– der Grundfreibetrag ab 2025 auf 12.096 EUR (2026 auf 12.348 EUR)

– der Kinderfreibetrag auf 9.600 EUR (2026 auf 9.756 EUR)

Das Kindergeld wird ab 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat und dann ab 2026 auf 259 EUR erhöht.

Zudem werden die Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % angepasst, für 2026 sind dann 2,0 %vorgesehen.

Mehr Infos:

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1050/55.html?nn=20827568#top-55

 

Kategorie(n):

Standorte

Standort Lahr
  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
  • 07821 / 9 54 94 - 0
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Standort Seelbach
  • Kinzigtalblick 3
    77960 Seelbach
  • 07823 / 94 97 - 0
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden