Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Verpflichtung, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer einzuwilligen, auch nach der Trennung besteht.
Fundstelle
- OLG Koblenz 12.6.19, 13 UF 617/18, de/astw, Abruf-Nr. 213704
Kategorie(n): Aktuelle Urteile