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Für Unternehmen und Selbständige, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, wird seitens der bewilligenden Stellen (in der Regel von der L-Bank) nun nachträglich geprüft, ob die damals formlos und zügig gewährte Hilfe korrekt beantragt wurde. Je nach Größe konnten Unternehmen und Solo-Selbständige Gelder von bis zu 30.000 EUR als Einmalzahlung für 3 Monate erhalten, sofern Liquiditätsengpässe bestanden.

Während es im Spätsommer nur vereinzelte Nachprüfungen gab, werden nun alle Empfänger der Soforthilfe aufgefordert, bis zum 19. Dezember weitere Angaben im Rahmen des Rückmeldeverfahrens zur Soforthilfe einzureichen.

Dazu werden die Empfänger entsprechend von der bewilligenden Stelle seit Mitte Oktober angeschrieben. Sie sollten daher die entsprechenden Berechnungen des Liquiditätsengpasses und die Antragsgrundlagen zur Nachprüfung des Berechtigungsnachweises bereithalten. Die entsprechenden Unterlagen müssen online in der Anwendung eingereicht werden:

https://www.l-bank.de/rueckmeldeverfahren-soforthilfe

Gleichzeitig können in dem Zusammenhang dann auch eventuell notwendige Rückzahlungen für den Soforthilfe-Corona-Antrag berechnet und (dort) erfasst werden.

 

 

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