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Das Bundesfinanzministerium hat am 16.04.2019 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung von Deutschland und anderen EU-Staaten veröffentlicht (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz , kurz EU-DBA-SBG). Damit wird die Richtlinie der EU vom 10.10.2017 zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU in nationales Recht umgesetzt.

Worum geht es konkret?

Insbesondere wird somit ein weiteres Verfahren zur Beseitigung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten eingeführt, das ein Steuerpflichtiger, der von doppelter Besteuerung betroffen ist, beantragen kann. Das geplante Verfahren kann im ausführlichen Referentenentwurf  auf der Internetseite des BMF gefunden oder heruntergeladen werden (Link).

 

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