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Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge hat eine wichtige Hürde genommen: Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz am 08.05.2026 zugestimmt. Neue Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 01.01.2027 angeboten werden.

Kern der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot. Künftig soll es möglich sein, staatlich gefördert auch über Kapitalmarktanlagen wie Aktien, Fonds oder börsengehandelte Indexfonds (ETFs) für das Alter vorzusorgen. Damit sollen höhere Renditechancen eröffnet werden als im bisherigen Riester-System, das in den vergangenen Jahren unter anderem wegen geringer Flexibilität und vergleichsweise niedriger Renditen zunehmend in die Kritik geraten war.

Gleichzeitig sollen weiterhin Garantieprodukte für sicherheitsorientierte Sparer angeboten werden. Neben Modellen mit vollständiger Beitragsgarantie ist künftig auch eine Variante mit 80-prozentiger Garantie vorgesehen. Durch die geringere Garantiequote sollen höhere Renditechancen ermöglicht werden. Ergänzend ist außerdem ein kostengünstiges staatliches Standarddepot als Alternative zu privat angebotenen Vorsorgeprodukten geplant.

Auch die Förderung wird neu ausgestaltet. Für Einzahlungen bis 360 € jährlich soll es künftig 50 Cent Förderung pro eingezahltem Euro geben; für weitere Einzahlungen bis 1.800 € jährlich 25 Cent pro Euro. Die maximale Grundzulage steigt damit auf 540 €. Familien sollen zusätzlich profitieren, da die volle Kinderzulage von 300 € pro Kind bereits bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 € gewährt werden soll.

Neu ist außerdem, dass künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende Zugang zur staatlichen Förderung erhalten sollen. Bislang war die Förderung im Wesentlichen auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie bestimmte ihnen gleichgestellte Personengruppen beschränkt.

Für bestehende Verträge und künftige Anlageentscheidungen gilt daher: Es besteht kein sofortiger Handlungsdruck. Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und können weitergeführt werden; eine automatische Umstellung soll jedoch nicht erfolgen. Ab 2027 sollen allerdings keine neuen Verträge mehr nach dem bisherigen Riester-Modell abgeschlossen werden können.

Die Reform sollte auf jeden Fall zum Anlass genommen werden, die eigene private Altersvorsorge im Laufe des Jahres 2026 zu überprüfen und rechtzeitig zu entscheiden, ob ein Wechsel sinnvoll sein kann.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen abgeschlossen. Nach Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes sollen die neuen Altersvorsorgeprodukte nach derzeitiger Planung ab dem 01.01.2027 verfügbar sein; einzelne Umsetzungsfragen sind derzeit jedoch noch offen.

Quelle: Bundesrat, Beschluss vom 08.05.2026 – BR-Drucks. 206/26 (Beschluss); BundesratKOMPAKT, Meldung vom 08.05.2026; Bundesregierung, Informationen zur Reform der privaten Altersvorsorge.

 

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