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Gleich zwei Informationen haben wir heute rund um das Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Zum einen wurden die Neuregelungen vom EU-Parlament nochmals etwas verschoben, so dass Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, mehr Zeit für die entsprechenden Maßnahmen bleiben. Zum anderen gibt es nun eine neue Online-Plattform für effiziente digitale Berichterstattung, die kürzlich freigeschaltet wurde. Hier können berichtspflichtige Unternehmen die entsprechenden Nachhaltigkeitsberichte digital erstellen bzw. bereitstellen.

Allgemein: Wer ist zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?

Seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) müssen vor allem große Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, umfassend über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten. Konkret betrifft dies Unternehmen, die an einem regulierten Markt in der EU notiert sind und mehr als 250 Mitarbeitende sowie eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einen Umsatz von über 40 Millionen Euro jährlich aufweisen. Zusätzlich sind auch börsennotierte Unternehmen sowie kleine und mittelgroße Unternehmen, die als „von öffentlichem Interesse“ eingestuft werden, zur Berichterstattung verpflichtet.

(1) Zeitliche Verschiebung und Hintergrund: 

Am 3.4.2025 stimmte das EU-Parlament für ein späteres Inkrafttreten für neue EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit der Verschiebung bis zum 26.7.2027 haben jetzt Unternehmen mehr Zeit für ihre Anpassungsprozesse.

Die Europäische Kommission hatte am 26.2.2025 das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ vorgelegt, das nach Beschlussfassung auf EU-Ebene aber noch in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollte. Das Omnibus-Paket wurde mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die Nachhaltigkeitsregulierung zu vereinfachen. Die Vorschläge der EU-Kommission umfassen die CSRD, CSDDD und CBAM. Ziel der Vereinfachungen ist die Stärkung der EU-Wettbewerbsfähigkeit.

Neben der Richtlinie zur Verschiebung der Anwendung der Berichts- und Sorgfaltspflichten, die am 3.4.2025 vom Parlament gebilligt wurde, enthält das Vereinfachungspaket auch eine weitere Richtlinie zur Änderung des Inhalts und des Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten, mit dem sich zunächst der Rechtsausschuss des EU-Parlaments befassen wird.

EU-Parlament beschließt zeitlichen Aufschub für Mitgliedstaaten und Unternehmen

Die neuen “Due-Diligence“-Vorschriften verpflichten Unternehmen, ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten haben nach dem Beschluss des EU-Parlaments ein zusätzliches Jahr – nämlich bis zum 26.7.2027 – Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die einjährige Verlängerung gilt auch für die erste Welle betroffener Unternehmen, und zwar für EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden EUR sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU. Diese Unternehmen müssen die Regeln erst ab 2028 anwenden. Das gilt auch für eine zweite Gruppe, nämlich Unternehmen in der EU mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 900 Mio. EUR sowie für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU.

Die Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird sich für eine zweite und dritte Gruppe von Unternehmen, die unter die Gesetzgebung fallen, um zwei Jahre verzögern. Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen Bericht erstatten. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen müssen diese Informationen ein Jahr später vorlegen.

Damit der Gesetzesentwurf in Kraft treten kann, bedarf es nun der formellen Zustimmung des Rates, der den gleichen Text allerdings schon am 26.3.2025 bestätigt hat.

Der Bundesrat hat sich am 11.4.2025 mit den Kommissionsvorschlägen zu den Änderungsrichtlinien befasst und begrüßt diese ausdrücklich (BR-Drs. 111/1/25 vom 11.4.25). Daneben appelliert der Bundesrat an die Kommission in einem nächsten Schritt sämtliche EU-Rechtsakte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Hinblick auf eine weitere Entbürokratisierung zu überprüfen.

Quellen:  EU-Parlament, PM 3.4.25: Nachhaltigkeit- und Sorgfaltspflichten: Anwendung neuer Regeln wird verschoben, iww.de/s12781;  BR-Drs. 111/1/25, iww.de/s12782

 

(2) Neue Online-Plattform für effiziente digitale Berichterstattung freigeschaltet

Deutsche Unternehmen können für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung ab sofort eine neue Plattform kostenlos nutzen, um ihre Berichte digital und effizient zu erstellen. Am 11.3.2025 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) und der Rat für nachhaltige Entwicklung das erste Modul der neuen DNK-Plattform für die Nachhaltigkeitsberichterstattung freigeschaltet.

An wen richtet sich das Angebot?

Das unentgeltliche Angebot der DNK-Plattform richtet sich zunächst an berichtspflichtige Unternehmen. Die DNK-Plattform ermöglicht es Unternehmen, ihren Nachhaltigkeitsbericht digital zu erstellen und führt Schritt für Schritt benutzerfreundlich durch den Berichtsprozess. Die Anforderungen sind in eine verständliche Sprache übersetzt, auch ein Hilfeassistent steht den Unternehmen unterstützend zur Seite.

Praxistipp

Ein Helpdesk-Team bietet zusätzlich eine persönliche Erstberatung per Telefon und E-Mail an.

Ein zweites Modul auf Basis des von der Europäischen Kommission noch final zu beschließenden und zu veröffentlichenden Standards für die freiwillige Berichterstattung, des sogenannten VSME (Voluntary Small and Medium Enterprises Standard), adressiert zukünftig auch die gesetzlich nicht berichtspflichtigen Unternehmen. Aufgrund von Informationsabfragen ihrer berichtspflichtigen Vertragspartner in der Wertschöpfungskette ist auch für diese Unternehmen eine Unterstützung geboten. Dieses Modul wird insbesondere auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten sein und generell allen freiwillig berichtenden Unternehmen zur Verfügung stehen, die steigenden Nachfragen zum Thema Nachhaltigkeit aktiv begegnen wollen.

Ergänzend erarbeitet die Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) in Kooperation mit dem DNK und flankiert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das KMU-Modul Handwerk. Mit diesem wird eine auf Handwerksbetriebe zugeschnittene, unentgeltliche digitale Lösung bereitgestellt, in der das bereits bestehende Instrument des „Nachhaltigkeits-Navigators Handwerk“ aufgehen soll.

Welchen Service bietet das digitale Angebot?

Unternehmen können über die DNK-Webplattform ihren CSRD-Bericht digital erstellen. Dabei stehen ihnen zahlreiche Hilfsmittel zur Verfügung, darunter ein Hilfeassistent, eine Glossarfunktion und eine Kommentarfunktion mit Personenverweisen. Zusätzlich haben die Unternehmen die Möglichkeit, den fertigen CSRD-Bericht im XBRL-Format direkt an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu übermitteln.

Im Rahmen des DNK Sustainability Campus stehen praxisnahe und kostenlose Unterstützungsangebote wie Webinar-Reihen, anschauliche Erklärvideos und Leitfäden zur Verfügung, die speziell auf die Bedürfnisse der Unternehmen abgestimmt sind.

Die Plattform bildet die Anforderungen der EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) ab und ermöglicht es Unternehmen, ihren Nachhaltigkeitsbericht deutlich leichter zu erstellen. Der überarbeitete DNK stellt ab sofort ein umfassendes Unterstützungsangebot bereit, das neben der DNK-Plattform auch die DNK-Checkliste und den DNK Sustainability Campus umfasst.

Praxistipp

Mögliche zukünftige Aktualisierungen der Richtlinie werden im Portal eingepflegt. Die DNK-Plattform gibt damit immer den aktuellen Stand der Richtlinie wieder. Eine offene Plattform für Best-Practices-Beispiele für CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichte bietet der Sustainability Reporting Navigator (SRN) für Unternehmen, Forschende und Stakeholder, die sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD, ESRS und weiteren Berichtsstandards befassen. Die Plattform sammelt erste CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichte und stellt sie als Best-Practices-Beispiele zur Verfügung. Weitere Informationen und Zugang zur Plattform: www.iww.de/s12631

Beachten Sie: Soweit sich aus dem geplanten EU-Omnibus-Paket Änderungen an der CSRD ergeben, werden diese in die DNK-Plattform übernommen.

Quelle:  BMWK, PM 11.3.25, iww.de/s12632

 

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