auch im April und Mai hat sich wieder einiges getan, auch wenn die „großen“ Gesetzesänderungen bislang noch ausbleiben. Die Grundsteuerreform zeichnet sich jedoch nun ab, nachdem im April das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil nochmals unterstrichen hat, dass das Verfahren ungerecht, veraltet und nun auch offiziell „rechtswidrig“ ist. Entsprechend bleibt es spannend abzuwarten, in welche Richtung die Reform gehen wird und für wen sie teuer wird. Lesen Sie mehr dazu in unserem Leitartikel.
Doch auch Urteile mit Blick auf die doppelte Haushaltsführung oder die steuerfreie Überlassung von PC, Handy & Co. bei Zurechnung der Gegenstände beim Arbeitgeber möchten wir Ihnen gerne vorstellen.
In eigener Sache möchten wir zudem nochmals auf unsere aktuellen Veranstaltungen hinweisen. Nach einem erfolgreichen und gut besuchten Auftakt im April mit der Veranstaltung „Die Zahlen im Blick“, geht es nun diese Woche mit „Als Arbeitgeber punkten! Optimierte Lohngestaltung, Steuervorteile & betriebliche Altersvorsorge“ am 17. Mai weiter. Falls Sie die Anmeldung verpasst haben, können Sie sich kurzfristig bei uns noch melden; zudem gibt es auch am 27. Sept. 2018 noch einen weiteren Termin. Außerdem möchten wir Ihnen die Möglichkeiten im digitalen Datenmanagement, insbesondere mit Blick auf elektronische Archivierung, digitale Buchführung, Datenschutz und Cybersicherheit im Rahmen eines Info-Abends am 12. Juni vorstellen. Mehr dazu unter unseren Veranstaltungen.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und grüßen Sie ganz herzlich.