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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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der März bringt nicht nur neue steuerliche Entwicklungen mit sich, sondern bietet auch Anlass, auf besondere Ereignisse innerhalb unserer Kanzlei zu blicken.

Wir freuen uns sehr, in diesem Monat das 10-jährige Jubiläum unserer Kollegin Kristina Dammer feiern zu dürfen und danken ihr herzlich für ihr langjähriges Engagement und ihre wertvolle Arbeit. Darüber hinaus wurden wir auch in diesem Jahr erneut vom Handelsblatt als „Beste Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 2026“ ausgezeichnet. Ebenso sind wir stolz darauf, das DATEV-Label „Digitale Kanzlei 2026“ tragen zu dürfen – eine Anerkennung für unsere konsequente Weiterentwicklung im digitalen Bereich.

Auch fachlich hält diese Ausgabe wieder eine Reihe aktueller Themen für Sie bereit. Ein besonderer Fokus liegt auf der E-Rechnung, bei der die Übergangsfristen bis 2027 zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ergänzend dazu informieren wir über einen FAQ-Katalog zur digitalen Aufbewahrung, der wichtige Orientierung für die Praxis bietet.

Im Bereich der Gewerbesteuer ist zu beachten, dass Erstattungszinsen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu behandeln sind. Zudem greifen wir aktuelle Entwicklungen rund um innergemeinschaftliche Lieferungen, insbesondere die Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, auf. Auch beim Vorsteuerabzug ergeben sich praxisrelevante Klarstellungen, etwa zur Möglichkeit des Abzugs bereits im Zeitpunkt der Leistungsausführung trotz verspäteter Rechnung.

Im Bereich der Einkommensteuer beleuchten wir unter anderem die Turboabschreibung für Elektrofahrzeuge, die nun auch für gebrauchte Fahrzeuge Anwendung finden kann, sowie aktuelle Entwicklungen zu § 34 EStG, etwa zur Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei Überstundenvergütungen für mehrjährige Tätigkeiten.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen oder Beratungsbedarf jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

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