das Steuerrecht bleibt in Bewegung – und auch zu Jahresbeginn gibt es wieder zahlreiche Entwicklungen, die für Ihre private und unternehmerische Planung von Bedeutung sind.
Als Topthema dieser Ausgabe informieren wir Sie über die aktuellen Reformüberlegungen zur Erbschaftsteuer 2026: In Politik und Fachwelt werden derzeit verschiedene Modelle diskutiert, die – je nach Ausgestaltung – spürbare Auswirkungen auf Vermögensübertragungen und insbesondere auf Unternehmensnachfolgen haben könnten.
Im Schwerpunkt Immobilien und Bilanzierung greifen wir zwei aktuelle Entwicklungen auf: Zum einen hat das BMF die bisherige Verwaltungsregelung zur AfA bei kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer aufgehoben – damit rückt der belastbare Nachweis wieder stärker in den Vordergrund. Zum anderen bringt ein neues BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden deutlich konkretere Leitlinien für die Praxis.
Im Bereich Kapitalanlage informieren wir über den veröffentlichten Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale bei Investmentfonds für 2026. Zudem beleuchten wir im Themenfeld Förderung und Unternehmen, wann die Forschungszulage steuerlich angerechnet wird und was hierbei zu beachten ist.
Abgerundet wird die Ausgabe durch aktuelle Hinweise zur Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, interessante Entscheidungen bzw. Urteile zur Energiepreispauschale sowie ein neues Merkblatt zum Kindergeld.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und hilfreiche Impulse für Ihre weitere Planung. Für Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße