mit einem kräftigen „Narri Narro“ wünschen wir Ihnen eine schöne Fasend und wollen es nicht versäumen, Ihnen zuvor noch unseren Newsletter für den Februar mitzugeben.
In dieser Ausgabe informieren wir Sie über die Meldepflichten für elektronische Kassensysteme. Die gesetzliche Grundlage dafür besteht schon eine Weile, doch seit dem 1. Januar 2025 ist die Meldepflicht nun in Kraft getreten. Möglicherweise besteht hier auch Handlungsbedarf für Sie? Prüfen Sie es gern einmal nach.
Außerdem haben wir Ihnen zu Beginn des Jahres einige Möglichkeiten zusammengestellt, wie Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern Gutes tun können – und dabei auch noch von Steuervorteilen profitieren. Die sogenannten steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberleistungen sind möglicherweise attraktive Mittel der Gehaltsoptimierung.
Auch aktuelle Urteile und Neuerungen finden Sie in unserem Newsletter. Wir wünschen Ihnen eine schöne närrische Zeit und grüßen Sie ganz herzlich!