wir begrüßen Sie herzlich im neuen Jahr und hoffen, Sie haben es gut begonnen. Bei uns ist der Jahreswechsel immer mit vielen Neuerungen verbunden. Insbesondere die Umstellung vieler Mandanten im Bereich der E-Rechnung beschäftigt unser Team zurzeit sehr, ebenso wie natürlich die nun vielfach anstehenden Jahresabschlüsse.
Im aktuellen Newsletter haben wir für Sie wieder einige spannende Urteile und steuerliche Diskussionspunkte zusammengestellt. Leitthema ist diesmal die neue Kleinunternehmerregelung, die wir im Detail vorstellen möchten. Hierzu gab es im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wesentliche Änderungen. Daher fassen wir Ihnen die nun geltenden Regelungen für Kleinunternehmer gern hier zusammen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen,