aus aktuellem Anlass haben wir heute schon einen Newsletter für Sie vorbereitet. Denn der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag mehreren Maßnahmen zugestimmt, die ab Verkündung in den nächsten Tagen voraussichtlich in Kraft treten werden. Einige dieser Maßnahmen werden Sie sicherlich interessieren – zum Beispiel die Inflationsausgleichsprämie von 3.000 EUR, die Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern freiwillig und steuerfrei auszahlen können.
Für Gastronomen interessant: Die Umsatzsteuer für Speisen bleibt auch im nächsten Jahr bei 7 Prozent . Weitere in der Corona-Pandemie eingeführten Hilfsmaßnahmen werden ebenfalls fortgeführt, wie die erleichterten Zugangsbedingungen für Kurzarbeit bis Mitte nächstes Jahr. Einen Hinweis für alle, die sich aktuell mit Rückzahlungsforderungen von erhaltenen Corona-Hilfen befassen müssen, haben wir auch: Hier lohnt sich in vielen Fällen eine Rechtsberatung.
Herzliche Grüße