wir möchten Sie gerne in diesem Newsletter schwerpunktmäßig über aktuelle Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer informieren, die ab dem 01.07.2021 gelten werden. Durch das sogenannte Digitalpaket der EU gibt es unter anderem Neuerungen bei Lieferungen über elektronische Schnittstellen (Marktplätze, Plattformen etc.). Weiterhin werden die Regelungen zum Versandhandel erheblich umgestaltet und der Begriff dabei auch umbenannt in „Fernverkauf“ (§ 3c UStG). In beiden Fällen muss künftig genau unterschieden werden zwischen Unternehmer und Privatperson, andernfalls kann es zum falschen Umsatzsteuerausweis kommen.
Die Änderungen werden sehr viele betreffen – etwa bei Käufen oder Verkäufen über Online-Marktplätze wie bspw. Amazon o.Ä. Auch z.B. Vermieter, die beim Kauf von Gegenständen für vermietete Objekte als Unternehmer gelten. Daher möchten wir hier diese neuen Regelungen im Detail vorstellen.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen