wir grüßen Sie ganz herzlich und freuen uns, dass Sie unseren Newsletter abonniert haben.
Aktuell beschäftigen uns immer noch sehr stark die Themen rund um Corona. Hier gab es wieder Nachbesserungen an der Überbrückungshilfe III – insbesondere können Unternehmen nun einen Eigenkapitalzuschuss erhalten, wenn sie bereits besonders lange massive Umsatzeinbrüche durch den Lockdown verzeichnen. Hier haben wir die Details wieder für Sie zusammengestellt.
Ein weiteres Thema unserer aktuellen Ausgabe betrifft Gutscheine – ein beliebtes Anreizinstrument, doch durch die Unterscheidung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen steuerlich nicht ganz einfach zu handhaben. Insbesondere über die damit verbundene Auszeichnungspflicht möchten wir Sie hier informieren.
Eine sehr erfreuliche Nachricht haben wir ebenfalls: Auch in diesem Jahr dürfen wir uns freuen, dass wir im Ranking des Handelsblatts gleich doppelt erfolgreich waren. Die Kanzlei Himmelsbach & Streif wurde sowohl als einer der besten Steuerberater als auch als einer der besten Wirtschaftsprüfer 2021 ausgezeichnet. Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung und vor allem auf unser Team, das sich den kniffligen Fachfragen trotz aller Arbeitsbelastung gestellt und diese mit Bravour gemeistert hat.
Nun wünschen wir viel Spaß beim Lesen und grüßen Sie ganz herzlich