die aktuelle Zeit bringt viel Ungewissheit, wie lange der Lockdown noch andauern wird und wie es danach weitergehen wird. Auch was die Finanzhilfen betrifft, ist einiges im Umbruch. So gab es kürzlich wieder Änderungen mit Blick auf die Überbrückungshilfe III. Sie wurde aufgestockt und die Antragsvoraussetzungen wurden erleichtert und vereinheitlicht. Darüber möchten wir Sie in diesem Newsletter gerne informieren.
In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie sind zudem das Arbeiten im Homeoffice und das Reduzieren von Kontakten besonders wichtig. Mehr denn je wird dadurch deutlich, welche Vorteile die Digitalisierung von Prozessen mit sich bringt – man spart sich Wege, Kontakte und kann ggf. Dinge flexibel von zuhause erledigen. Auch im Bereich Rechnungswesen und Buchführung setzen wir auf Digitalisierung und bieten viele Prozesse elektronisch via DATEV Unternehmen online. Vielleicht ist nun die Gelegenheit für den ein oder anderen Unternehmer, über eine weitere Digitalisierung nachzudenken – etwa auf den Pendelordner zu verzichten und stattdessen Belege zu scannen und direkt hochzuladen.
Natürlich ist Corona ein sehr dominantes Thema zurzeit – doch auch andere steuerlich relevante Themen beschäftigen uns und möglicherweise auch Sie? Für Handwerker beispielsweise relevant ist aktuell die steuerliche Förderung von Maßnahmen der energetischen Sanierung. Damit Bauherren und Haus- bzw. Wohnungseigentümer diese geltend machen können, sind allerdings Bescheinigungen des Handwerkers notwendig. Auch hier möchten wir Sie gerne informieren, was es zu beachten gilt.
Herzliche Grüße,