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Im Juli und August wurden von Bundesfinanzminister gleich mehrere Gesetzesvorhaben angesprochen und deren Eckpunkte vorgestellt. Durch die Dynamik der Energiekrise und der damit verbundenen Maßnahmen, besteht hier auch dringender Handlungsbedarf, um schleichende Steuererhöhungen abzuwenden und wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen auszuarbeiten.

Die geplanten Vorhaben sind zurzeit noch im Entwurf und werden vermutlich erst im Herbst weiter angepasst– die Richtung, in welche es gehen wird, können wir jedoch schon erkennen.

Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz: Was soll kommen?

Durch die wirtschaftliche Krisensituation machen sich Verteuerungen deutlich bemerkbar. Die steigenden Kosten von Energie, Rohstoffen (und auch Lebensmitteln) führen dazu, dass auch weitere Produkte in der Wertschöpfungskette deutliche Preissteigerungen erfahren. All dies treibt zudem die Inflation deutlich voran. Ziel des Gesetzesvorhaben ist es daher, die Steuerlast an die Inflation anzupassen, um Mehrbelastungen zu vermeiden und gezielt zu unterstützen (z.B. Familien).

Was ist konkret geplant?

Der Grundfreibetrag soll angehoben werden. Zum 1. Januar 2023 ist eine Anhebung um 285 Euro auf 10.632 Euro vorgesehen, 2024 soll er auf 10.932 Euro weiter erhöht werden. Für Personen mit niedrigem Einkommen und Renten würde damit auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entfallen.

Die kalte Progression soll ausgeglichen werden, d.h. die „Grenzen“ für die jeweiligen Steuersätze sollen verschoben werden. Mit einer „Rechtsverschiebung“ der übrigen Tarifeckwerte soll die kalte Progression ausgeglichen werden. Andernfalls wird befürchtet, dass höhere Einkommen, die durch die Inflation nötig sind, direkt wieder relativiert werden, weil wiederum eine höhere Steuerlast entstehen würde. Dem sollen diese Maßnahmen entgegenwirken. Der Spitzensteuersatz soll bei 61.972 Euro statt bisher 58.597 Euro greifen, 2024 soll er ab 63.515 Euro beginnen. Insbesondere Personen mit hohen Einkommen (Einkommen ab 277.826 Euro bzw.  555.652 Euro Zusammenveranlagung) im höchsten Steuersatz von 45 Prozentsollen jedoch hiervon nicht profitieren.

Die Bundesregierung gibt an, dass dadurch im nächsten Jahr durchschnittlich 192 Euro mehr netto bei gleichem Einkommen erreicht werden soll.

Zudem soll der Kinderfreibetrag deutlich erhöht werden, für jeden Elternteil bis 2024 um insgesamt 264 Euro. Auch das Kindergeld soll schrittweise nach oben angepasst werden (ebenso wie der Unterhalthöchstbetrag von 9.984 auf 10.347 Euro).

Genau nachlesen kann man die geplanten Maßnahmen hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/inflationsausgleichsgesetz.html

Jahressteuergesetz 2022: Was wird wichtig sein?

Zwei weitere Gesetzesinitiativen werden zudem im Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums vorgestellt, mit denen weitere steuerliche Erleichterungen vorgesehen sind – sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen. Laut dem Bericht soll so der „private Vermögensaufbau“ unterstützt werden und „Kapital für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung“ mobilisiert werden.

Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz von Ende Juli sind daher neben üblichen Anpassungsmaßnahmen insbesondere folgende gezielte Aspekte berücksichtigt:

  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags (von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner/innen)
  • Entlastende Maßnahmen mit Bezug auf die Altersvorsorge (ein vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen soll ab 2023 ermöglicht werden)
  • Der Grundrentenzuschlag soll künftig steuerfrei sein; auch die Riester-Rente soll verbessert werden, für Personen, die Kinder erziehen
  • Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung durchlaufen und auswärts untergebracht sind, soll angehoben werden
  • Höhere Abschreibungen bei Immobilien, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden, sind vorgesehen
  • Auszahlungen bestimmter staatlicher Leistungen des Bundes an die Bürgerinnen und Bürger (z.B. Nothilfen/Klimageld) sollen künftig direkt und unbürokratischer durch Nutzung der Steueridentifikationsnummer-Datenbank getätigt werden

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-07-28-JStG-2022/0-Gesetz-JStG.html

Zukunftsfinanzierungsgesetz: Was soll das sein?

Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz wurden bereits Ende Juni ausgearbeitet. Der Entwurf beinhaltet Umgestaltungsmaßnahmen für den Kapitalmarkt, hier vor allem eine Entbürokratisierung:

  • Erleichterter Kapitalmarktzugang für Unternehmen (Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)), indem das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro gesenkt werden soll
  • Verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere für Finanzierungsmöglichkeiten und moderne (Kapitalmarkt-)Transaktionsformen
  • Digitalisierung des Kapitalmarkts
  • Erleichterungen von Kapitalerhöhungen und die Ermöglichung von Dual Class Shares (Mehrstimmrechtsaktien)
  • Modernisierung der Kapitalmarktaufsicht, insbesondere mit Blick auf den Abbau von Digitalisierungshemmnissen
  • Aktien- und Vermögensanlagen sollen steuerlich attraktiver werden, durch die Förderung von Aktiensparen mit einem Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen
  • Förderung vom Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch Anpassung z.B. von Freibeträgen, Ausweitung der Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen sowie eine Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen.
  • Förderung von Innovation und Investition durch die Fortführung des INVEST-Programms über das Jahr 2022 hinaus

Details findet man hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/06/2022-06-29-massnahmen-modernisierung-kapitalmarkt.html

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