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Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurde vom Bundesrat am 22.11.2024 ebenfalls verabschiedet. Durch das Gesetz werden der Grundfreibetrag von 11.604 EUR auf 11.784 EUR und der Kinderfreibetrag von 6.384 EUR auf 6.612 EUR rückwirkend ab 1.1.2024 angehoben.

Die höheren Beträge sollen bei der Entgeltabrechnung für den Monat Dezember 2024 anzuwenden sein. Eine Rückrechnung der Monate Januar bis November soll nicht erforderlich sein.

Im Vorgriff auf die gesetzliche Erhöhung hat das Bundes­finanzministerium mit einem Schreiben vom 18.10.2024 bereits die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 veröffentlicht.

Quelle:  Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024; BMF-Schreiben vom 18.10.2024, Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :012, unter www.iww.de/s11897

 

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