Gerne möchten wir einen kleinen Ausblick auf eine mögliche zukünftige Entwicklung geben, die aktuell auf Ebene der EU-Kommission diskutiert wird: Mit der sogenannten European Business Wallet soll eine digitale Brieftasche für Unternehmen geschaffen werden. Darüber sollen sich Betriebe künftig EU-weit digital identifizieren, Dokumente sicher austauschen sowie Nachweise gegenüber Behörden oder Geschäftspartnern digital bereitstellen können. Ziel ist es, Medienbrüche zu reduzieren, Verfahren zu vereinfachen und grenzüberschreitende Geschäftsprozesse innerhalb des Binnenmarkts zu erleichtern.
Nach Angaben der EU-Kommission soll die Brieftasche Unternehmen jeder Größe offenstehen – also auch kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kleinstunternehmen. Vorgesehen sind unter anderem Funktionen
• zur digitalen Identifizierung,
• zum Speichern und Teilen verifizierter Dokumente,
• zum digitalen Signieren, Zeitstempeln oder Siegeln,
• sowie zur Beauftragung von Personen, im Namen des Unternehmens zu handeln.
Der Vorschlag befindet sich derzeit noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Auch der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat hierzu Stellung genommen. Er begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung, fordert jedoch praxistaugliche rechtliche Rahmenbedingungen. Wichtig sei insbesondere, dass Handlungen über die EU-Brieftasche dieselbe Rechtswirkung entfalten wie persönliche, papierbasierte oder bereits anerkannte digitale Verfahren. Nur so könne tatsächlich eine Entlastung für Unternehmen erreicht werden. Zudem sollten öffentliche Stellen frühzeitig verbindlich eingebunden werden, damit die Brieftasche in der Praxis tatsächlich nutzbar wird.
Für Unternehmen besteht derzeit noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Das Thema bleibt jedoch relevant, da die EU-Brieftasche künftig ein Baustein für digitale Verwaltungsverfahren, elektronische Nachweise und die sichere Kommunikation mit Behörden werden könnte. Es bleibt spannend.