Anfang März haben nun Bundestag und Bundesrat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Das Gesetz bringt Steuerentlastungen für Familien, Gastronomen und Unternehmen mit sich. Insbesondere wird die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie bis Ende 2022 verlängert. Bisher wurde als Corona-Maßnahme verfügt, dass die Sonderregelung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen an Ort und Stelle nur bis zum 30.06.2021 gelten soll. Nun wurde beschlossen, dass dies bis 31.12.2022 weiter gilt.
Weitere Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes betreffen den Kinderbonus sowie den Verlustrücktrag von Unternehmen.
Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie
Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz verlängert die Senkung des Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) vom 01.07.2020 an von vorher 19 Prozent auf den ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 Prozent. Eine Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19 Prozent ist für die Abgabe von Speisen im Restaurant erst wieder nach dem 31.12.2022 vorgesehen.
Auch für Cateringunternehmen, Lebensmitteleinzelhandel mit Essensverkauf, Bäckereien und Metzgereien gelten diese Regelungen ebenfalls, wenn sie verzehrfertig zubereitete Speisen an Kunden verkaufen.
Kinderbonus
Wie schon 2020 so werden auch in diesem Jahr Familien für jedes kindergeldberechtigte Kind einen Kinderbonus erhalten. Dieser beträgt für das Jahr 2021 150 EUR (im vergangenen Jahr 300 EUR).
Verlustrücktrag
Verzeichnen Unternehmen, Selbstständige oder auch Privatpersonen Corona-bedingt Verluste, so können diese durch einen erweiterten Verlustrücktrag mit Gewinnen aus den Vorjahren ausgeglichen bzw. steuerlich verrechnet werden. Mit dem Dritten Steuerhilfegesetz wird der steuerliche Verlustrücktrag für Unternehmen und Selbstständige für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. EUR angehoben (bei Zusammenveranlagung auf 20 Mio. EUR). Steuerstundungen, auch für etwaige Nachzahlungen bei der Steuerfestsetzung von 2020 sind ebenfalls möglich und durch das Gesetz erleichtert.
Kategorie(n): Neue Steuergesetze