Wie im vergangenen Newsletter berichtet, haben inzwischen Klagen gegen Rückzahlungsforderungen von erhaltener Corona-Hilfe in bestimmten Fällen Erfolg.
Die unbürokratisch gewährten Hilfen für die Jahre 2020 und 2021 nutzten viele Unternehmen, Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige um sich in der Krise wirtschaftlich über Wasser zu halten. Viele sehen sich nun mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert oder werden aufgefordert, weitere Berechnungen und Unterlagen nachzureichen.
Da nicht jede Rückforderung gerechtfertigt ist, empfehlen wir, vor Rückzahlung ggf. eine Rechtsberatung zu konsultieren.
Ausführliche rechtliche Infos darüber finden Sie beispielsweise bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer:
https://www.dr-stoll-kollegen.de/corona-soforthilfen-rechtsberatung