Kürzlich berichteten wir über die Vorstöße einer Digitalsteuer und wie sie bislang gescheitert sind. Eine Digitalsteuer ist noch nicht umgesetzt. Den Finanzbehörden scheint die Warterei auf die Steuer nicht zu passen. So versuchen sie nun über andere Wege an die Online-Riesen wie Google heranzukommen. Sie sind auf die Idee gekommen, dass mittelständische Unternehmen, die Werbung bei Google betreiben, nun dafür eine Quellensteuer abführen müssen. Sie treffen damit die hiesigen Unternehmen und versuchen über diesen Umweg, an Google heranzukommen.
Manche Unternehmen nutzen Google zu Werbezwecken und zahlen Geld für Online-Anzeigen. Das Finanzamt fordert nun bei einigen Unternehmen bereits hierfür eine Sonderabgabe für Online-Werbung. Grundlage hierfür ist die „Überlassung der Nutzungsrechte“ für den Google-Algorithmus, die nach §50 a EStG mit einer Quellensteuer versehen sind. Etwa wie wenn ein ausländischer Künstler in Deutschland für einen Auftritt bezahlt wird und dann der Veranstalter entsprechende Steuer auf die Gage zahlen muss. Eine Quellensteuer von 15 % soll analog dazu auf die Suchmaschinenwerbung fällig werden – womöglich sogar bis zu 10 Jahren rückwirkend. So würden die hiesigen Unternehmen ganz schön zur Kasse gebeten – obwohl die eigentliche Absicht dahinter offenkundig die Online-Riesen im Ausland sind. Denn erbringen diese Leistungen für deutsche Unternehmen, so möchte der Fiskus hierfür gerne Ertragsteuer einbehalten.
Ob diese Ansicht sich durchsetzen kann, ist jedoch ungewiss. Zum einen kann die Analogie der Steuer zu bisherigen Quellensteuer-Fällen diskutiert werden. Greifen Unternehmen tatsächlich hier auf Google-Algorithmen zu bzw. überlässt Google hier wirklich Rechte? Eigentlich nicht, denn im Prinzip zahlt man einen Betrag X, legt eine Kampagne nach bestimmten Mustern an und der Dienstleister Google führt sie aus – so eine gängige Interpretation. Zum anderen ist es sehr fragwürdig, ob eine Steuer, die man kaum erahnen konnte, rückwirkend für bis zu zehn Jahren festgesetzt werden darf. Es wäre moralisch zumindest sehr fragwürdig, Unternehmen auf diese Weise nun nachträglich zur Kasse zu bitten.
Doch was, wenn die Steuer tatsächlich Realität wird? Dann würde eine indirekte Besteuerung erfolgen, die voll den Mittelstand trifft. Denn Google wird kaum diese Abgaben für deutsche Unternehmen übernehmen. Würden als Konsequenz dieser Steuer Unternehmen ihre Online-Werbung bei Google einstellen, träfe dies natürlich schon das Geschäft des internationalen Unternehmens. Will man allerdings wirklich auf derartige Online-Werbemaßnahmen verzichten – gerade auch im internationalen Wettbewerb? Diese Frage muss sich dann jedes betroffene Unternehmen stellen. Viele würden dann zähneknirschend die 15 % Extra zahlen, denn sie wollen ja nicht im Wettbewerb außen vor sein. Und Google wird sich so oder so freuen, dass es einer Ertragsteuer entgangen ist.
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