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Wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise hat die Ampel-Koalition Anfang September 2022 ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Insbesondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden vorgestellt.

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Die Bundesregierung hat beschlossen, die reduzierte Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe auch für das Jahr 2023 zu verlängern. Statt 19 Prozent gilt demnach für Speisen weiterhin ein Satz von 7 Prozent, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. So geht es aus dem von der Bundesregierung geplanten Entlastungspaket hervor, final beschlossen ist die Änderung noch nicht.


Wie bereits im letzten Newsletter kurz angesprochen, hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht. Der 142 Seiten umfassende Entwurf stellt ein sehr frühes Stadium im Gesetzgebungsverfahren dar, sodass mit Änderungen bzw. weiteren Neuregelungen zu rechnen ist. Wichtige Vorhaben werden nachfolgend vorgestellt.  (mehr …)

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Die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückgefordert hat, sind rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat den Klagen von drei Zuwendungsempfängern gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) stattgegeben.  (mehr …)


Handelt es sich bei einer Führungskräftefeier um eine privilegierte Betriebsveranstaltung?

Nach Ansicht des Finanzgerichts Köln findet die pauschale Besteuerung (Steuersatz von 25 %) für Betriebsveranstaltungen keine Anwendung auf Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen (hier: Vorstands- bzw. Führungskräfte-Weihnachtsfeier).

Hintergrund: Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung) führen zu Arbeitslohn. Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 EUR je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen, gehören sie jedoch nicht zu den Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. (mehr …)


Das Finanzministerium Thüringen hat seine umfangreiche Broschüre „Steuerwegweiser für Vereine“ neu aufgelegt (Stand: Juli 2022).

In der Broschüre, die unter www.iww.de/s6718 heruntergeladen werden kann, werden die steuerlichen Regelungen für Vereine anhand vieler Beispiele erläutert.

 

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Nachdem wir in den letzten „Corona-Jahren“ nur kleinere Veranstaltungen durchgeführt hatten, war dieses Jahr mal wieder ein richtiger Betriebsausflug angesagt. Wir freuten uns auch alle riesig, miteinander Zeit zu verbringen und etwas Schönes zu unternehmen. Nach einer Stadtführung in Ettenheim machten wir uns auf zum Klettern, Kanufahren und zu einer Stocherkahntour im Taubergießen. Am Abend gab es dann eine spanische Fiesta im Europapark. Den Samstag hängten wir dran und machten einen gemeinsamen Parkbesuch. (mehr …)

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