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Grundsteuer

Grundsteuerreform

Die Grundsteuer darf künftig nicht mehr auf der Grundlage der Einheitswerte ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber unter Zugzwang gesetzt, eine Neuregelung einzuführen. Diese Neuregelung wird ab 2025 gelten, jedoch muss zuvor jedes Grundstück in Deutschland (unabhängig von der Bebauung und Nutzung, damit rund 36 Mio. Grundstücke) neu bewertet werden.

Die Grundsteuer wird (nach wie vor) in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

  • Wertermittlung des Grundstücks (bisher Einheitswert, neu Grundsteuerwert)
  • Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl
  • Multiplikation mit dem Hebesatz der Kommune

Was bedeutet die Neubewertung?

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Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte

Für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke) mussten Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 abgegeben werden. Anhand der Angaben in der Feststellungserklärung ermitteln die Finanzämter den Grundsteuerwert und erlassen einen Grundsteuerwertbescheid.

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Was bedeutet das für Grundstücksbesitzer?

Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 abzugeben. Nachdem die Erklärungen abgegeben wurden, erhalten die Eigentümer Grundsteuerwertbescheide (noch nicht die Festsetzung der zu zahlenden Grundsteuer).

 

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Was muss gemeldet werden?

Bei der Bewertung von Grundstücken in Baden-Württemberg (nicht Land- und Forstwirtschaft) ist die generelle Grundlage der Bewertung der jeweils gültige Bodenrichtwert der maßgeblichen Bodenrichtwertzone. Entsprechend werden Angaben zu Grundstück/Flurstück, Grundstücksart sowie weiterführende Angaben z.B. zu Denkmalschutz, abgefragt.

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Einsprüch gegen Bescheide sinnvoll?

Aus verschiedenen Gründen steht zurzeit die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer (sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene) zur Debatte und es gibt Musterklagen. Daher ist zu prüfen, ob ein Einspruch gegen erhaltene Bescheide sinnvoll sein kann.

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