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Ein Vergleich von Löhnen ist immer wieder ein Thema: Oft hört man, dass ein Bekannter in ähnlicher Position bei einer anderen Firma mehr auf dem Gehaltszettel stehen hat. Meist ist es auch im Sinne der Arbeitgeber, dass ihre Mitarbeiter einen möglichst hohen Nettolohn aufweisen. Da bei einer Gehaltserhöhung entsprechende Lohnabzüge zum Tragen kommen, sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen eine Alternative. Beim Gehaltsvergleich werden solche attraktiven Zusatzleistungen wie ein Diensthandy zur privaten Nutzung, vergünstigte Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder ein Kindergartenzuschuss, leicht vergessen, obwohl sie einen echten Wert darstellen.

„Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“ impliziert, dass alle davon profitieren: Der Arbeitnehmer erhält mehr Leistungen, die nicht versteuert werden müssen und die nicht sozialabgabenpflichtig sind. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber ebenfalls bares Geld sparen – jedoch nicht in jedem Fall. Die „steuerfreien“ Leistungen bergen so manche Tücke.
Zunächst müssen die Leistungen zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, d.h. das Gehalt darf in der Regel nicht gesenkt werden. Ausnahmen gibt es nur für ausgewählte Sachbezüge sowie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.
In jedem Fall verursachen diese Leistungen einen zusätzlichen administrativen Aufwand. Es empfiehlt sich, genau zu dokumentieren, wer welche Leistungen in welchem Wert erhält. Belege müssen gesammelt werden, und es muss geprüft werden, ob bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden, z.B. dass Essensgutscheine nicht am Wochenende oder mehrmals täglich eingelöst werden. Auch für Tankgutscheine müssen Kontrolllisten geführt werden.
Die Regelungen sind recht komplex, so dass Unternehmen einiges beachten müssen, damit es am Ende nicht Ärger mit dem Finanzamt gibt. Zuschüsse für Sachbezüge, wie z.B. Mitgliedschaften im Fitnessstudio, dürfen eine Höhe von maximal 44 EUR monatlich nicht überschreiten. Da so ein Zuschuss mit anderen Leistungen – z.B. Tankgutscheinen – verrechnet wird, ist er schnell ausgeschöpft. Gut gemeinte Arbeitgeberleistungen können sogar gegenteilige Effekte haben: Teure Betriebsausflüge oder Feiern z.B. müssten Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil versteuern, falls sie den Wert von 110 EUR pro Person übersteigen. Aber auch hier gibt es Auswege.
Bei gut durchdachten und organisierten Konzepten kann tatsächlich eine Reduktion der Abgabenlast auf beiden Seiten herbeigeführt werden, und der Arbeitnehmer erhält mehr „Netto vom Brutto“. Arbeitgeber sollten sich daher vorab informieren, damit sie sich und ihren Mitarbeitern tatsächlich etwas Gutes tun.

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