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Das Land Baden-Württemberg hat ein weiteres Kredit- und Liquiditätsprogramm aufgelegt, das sich ganz gezielt an Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten richtet. Ab 15. Juli können Sofortbürgschaften des Landes (vergeben durch das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg) beantragt werden. So sollen auch kleinere Unternehmen schnelle Kredite erhalten. Denn der KfW Schnellkredit des Bundes richtet sich nur an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern.

Wie funktioniert die Beantragung?

Die Sofortbürgschaft kann entweder über die Hausbank oder das Portal „Ermoeglicher.de“ beantragt werden. Details finden sich unter https://sofortbuergschaft-bw.ermoeglicher.de/. Insbesondere über das Portal können bei positiver Prüfung elektronische Vorabzusagen erteilt werden, die bankenunabhängig sind und so auch solchen Unternehmen, die (noch) keine Hausbank haben, eine schnelle Hilfe ermöglichen.

Was sind die Konditionen?

Sofern die Antragstellung über das digitale Finanzierungsportal erfolgt, kann bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ausgesprochen werden.

Bei Antragstellung über die Hausbank für eine Darlehenssumme bis zu 125.000 Euro kann eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent beantragt werden. Ggf. kann für eine spätere weitere Finanzierung (bis zusätzlich maximal 125.000 Euro) auch auf eine 100 Prozent-Bürgschaft erhöht werden.

Inklusive der Absicherung für die Bürgschaften liegen die Zinsen und Bürgschaftsprovisionen bei 2,35 % p.a., Bearbeitungsgebühren entstehen nicht. Die Laufzeit beträgt zwischen 12 und 96 Monaten und außer der persönlichen Haftung sind keine weiteren Sicherheiten zu stellen.

Die Bewilligung soll schnell erfolgen.

Voraussetzung für die Beantragung ist, dass das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten war, keine Insolvenzantragspflicht bestand und der Unternehmer zum 31.12.2019 kapitaldienstfähig war.

Mehr dazu:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/sofortbuergschaften-fuer-unternehmen-mit-bis-zu-zehn-beschaeftigten-starten-morgen/

https://sofortbuergschaft-bw.ermoeglicher.de/

Die Laufzeit des Programms ist begrenzt bis zum 31.12.2020

 

erstellt am: 16.07.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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