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Wir Ältere können uns glücklich preisen, wenn es uns in unserem Leben gelungen ist, etwas zusammen zu bringen. Es gibt ein wunderbares Gefühl der Sicherheit, wenn man im Alter mehr hat als man braucht und sich deswegen eine gewisse Großzügigkeit leisten kann. Es erhebt sich aber dann die Frage, soll man an Personen, die einem wichtig sind, zu Lebzeiten etwas schenken oder diese erst von Todes wegen begünstigen. Für beides gibt es Sprichworte, einmal „Besser mit warmen Händen geben als mit kalten“ oder aber „Man soll sich nicht ausziehen bevor man ins Bett geht“. Und wäre das nicht alles schon kompliziert genug sind noch steuerliche Fragen zu bedenken. So entfährt einem manchem gar das Seufzer „Wer viel hat, hat viel Sorgen“. Grundlage aller Überlegungen dürfen auf jeden Fall nicht die Steuern sein. Wichtig ist zuerst einmal, was die Beteiligten überhaupt wollen. Beteiligt ist in diesem Zusammenhang nicht nur der Schenker oder Erblasser, sondern auch der gewollte Begünstigte. Auch dieser muss schließlich mit dem Ergebnis leben können. Schon in dieser Phase bedürfen sie der Beratung eines erfahrenen Dritten, um die Diskussion nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag zu verschieben und irgendwann zu einem realistischen Ergebnis für beide zu kommen. Die steuerlichen Wirkungen dieses dann konkret beabsichtigten Ergebnisses müssen anschließend optimiert werden. Vielleicht kann durch geringfügige Veränderung des Zieles eine erhebliche Steuerersparnis erreicht werden. Spätestens jetzt ist die Einschaltung eines erfahrenen Beraters ihres Vertrauens notwendig. Noch komplizierter wird es, wenn dem zukünftigen Erblasser ein Betrieb gehört. In diesem Falle ist es noch wichtiger, bei der Auswahl des Betriebsnachfolgers die richtige Person zu finden, die es kann und die es will. Ein Kind, das als Unternehmensnachfolger den Betrieb übernimmt, muss auf jeden Fall erheblich besser gestellt werden als seine Geschwister, die mit Privatvermögen, vielleicht mit Geld, vielleicht mit einem Privathaus, bedacht werden. Der Betriebsübernehmer übernimmt nämlich mit seinem Vermögen auch die Sorgen, er erhält gleichsam eine schwere Kugel ans Bein gebunden und ist unsicher, ob diese pures Gold oder nur vergoldet ist. Vielleicht ist sie gar nur rostig. Er sorgt u. U. für die Weiterführung des Lebenswerks des „Alten“, befreit diesen von Schulden und sorgt vielleicht durch eine Rente für seinen unbeschwerten Lebensabend. Das alles muss ihm belohnt werden. Packen Sie es an, wenn Sie auf den dritten Lebensabschnitt zugehen. Gehen Sie davon aus, dass alles nicht von heute auf morgen gestaltet werden kann, sondern dass für eventuelle steuerliche Optimierungen 3-4 Jahre Frist notwendig sind. Und sehen Sie es positiv: Natürlich hat der, der Vermögen hat, auch Sorgen wegen der besten Verwendung, aber besser diese Sorgen, als Angst vor einer zukünftigen Not.

erstellt am: 26.11.2017 | von: Alfred Himmelsbach
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung

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