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Wir berichteten bereits darüber, dass Unternehmen zur Sicherung ihrer Liquidität aktuell von einem KfW Sonderprogramm für günstige Gelder profitieren können. Hier wurde nun nochmal nachgebessert und die Bedingungen zur Risikoabsicherung sind nochmals verbessert worden.

Gerade in Krisen geben Banken oft nur zögerlich und unter schwierigen Konditionen Gelder für Unternehmen frei. Die Sonderprogramme der KfW sollen daher schnell und unkompliziert zur Verfügung stehen. Auch niedrige Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung machen diese aktuell attraktiv. Zudem ist eine hohe Haftungsfreistellung beschlossen worden – i.d.R. von 90%. Dies soll Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern.
Konkret werden die Kredite abgewickelt über die Programme „KfW-Unternehmerkredit“, „ERP-Gründerkredit“ oder „Universell“. Beantragt werden sie über die Hausbank.

Mehr Infos finden Sie auch im beigefügten Faktenblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

kfw-sonderprogramm

 

erstellt am: 25.03.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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