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Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60 Euro. Für das aktuell Jahr gilt, dass seit 1. Januar 2025 der gesetzliche Mindestlohn 12,82 € pro Stunde beträgt.  Ab Januar 2026 wird dies nun erhöht.

Auch die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs wird entsprechend immer angepasst: Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt zum 1. Januar 2026.von 556 auf 603 Euro im Monat und 2027 auf 633 Euro. Ebenso wird auch die Mindestausbildungsvergütung angepasst  (z. B. 682 € im 1. Lehrjahr).

erstellt am: 03.12.2025 | von: Gastauthor
Kategorie(n): Lohngestaltung & Lohnbuchhaltung

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