
Durch die aktuelle Situation sind an vielen Stellen die Gelder knapp – für Unternehmer, Selbstständige aber auch Personen in Kurzarbeit. Für viele ist es daher schwierig, laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Um diese Folgen abzumildern hat die Bundesregierung im aktuellen Gesetzesentwurf einige Maßnahmen zur Einschränkung von Kündigungen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie ähnlichen Dauerschuldverhältnissen eingeleitet.
Die Bundesregierung hat Regelungen zum Schutz von Wohnraum- und Gewerbemietern und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in anderen Dauerschuldverhältnissen geplant. Darin wird ein Kündigungsschutz für Mieter vorgesehen, die aktuell ihren Verpflichtungen aufgrund der Corona-Krise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen können. Hier sollen Stundungen oder Vertragsanpassungen verstärkt zum Einsatz kommen. Auch Leistungen wie Strom, Gas etc. sollen als Dauerschuldverhältnisse unter diesen zusätzlichen Schutz fallen. Auf diese Weise sollen Schuldner, Mieter und Unternehmer geschützt werden, wenn sie temporär nicht all diese Zahlungen leisten können.
Zudem hat das Land Baden-Württemberg entschlossen, dass landeseigene Liegenschaften für Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten durch die Corona-Krise geraten sind, zinslos gestundet werden.