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Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung. Kurzarbeit muss zunächst bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Anzeige Arbeitsausfall – Arbeitgeber) angezeigt werden, bevor dann nach Prüfung der Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beantragt werden kann (Antrag Kurzarbeit – Arbeitnehmer).  Wir haben hier alle Formulare sowie ein sehr informatives Video der Bundesagentur für Arbeit für Sie verlinkt.

Formulare findet man hier:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen.

Zudem gibt es hier ein Muster für die Vereinbarung zur Kurzarbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/nuernberg/content/1533735439727

Video der Bundesagentur für Arbeit

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erstellt am: 20.03.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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