Einfacher, sicherer und europaweit nutzbarer Identitätsnachweis per Smartphone: Die Bundesregierung hat am 20.5.26 den Entwurf für das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) beschlossen. Ziel ist die Einführung der europäischen EUDI-Wallet, mit der die Bürger ihre Identität künftig sicher per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente nutzen können. Das erleichtert zahlreiche Alltagsprozesse – von Behördengängen bis zu Vertragsabschlüssen – und funktioniert europaweit.
Einfacher Zugang zu Verwaltungsleistungen und Wirtschaft
Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können. Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können. Die Einführung der EUDI-Wallet soll Erleichterungen in vielfältigen Lebens- und Wirtschaftsbereichen, beispielsweise im Banken- und Zahlungswesen und im Bereich Social Media sowohl allgemein als auch gegebenenfalls bei einer Alterskontrolle bringen.
Hohe Sicherheitsstandards und Datenschutz
Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Anwendung höchsten Sicherheitsanforderungen genügt: Mit der EUDI-Wallet steht zum ersten Mal ein elektronisches Identifizierungsmittel für das Sicherheitsniveau „hoch“ auf mobilen Endgeräten zur Verfügung. Gleichzeitig werden Grundlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit auf nationaler Ebene geschaffen, um Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten.
Europäische Interoperabilität
Die deutsche EUDI-Wallet soll grenzüberschreitend anerkannt werden und soll auch grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden können.
Zeitplan und Umsetzung
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Entwurf nun in das parlamentarische Verfahren. Die technische Infrastruktur wird parallel entwickelt, um die EUDI-Wallet fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Pilotprojekte zur Erprobung der Wallet in verschiedenen Alltagsszenarien laufen bereits.
Zusätzliche Entlastung für Seniorinnen und Senioren
Mit dem Gesetz für digitale Identitäten werden auch Neuerungen im Personalausweisrecht geregelt, die Bürger und Verwaltung gleichermaßen entlasten. Für alle Personen ab 70 Jahren entfällt künftig der Gang zum Amt, um den Personalausweis zu verlängern. Dieser kann laut Neuregelung unbegrenzt weiterverwendet werden.
Quellen: BMDS, PM 24/2026, 20.5.26; Regierungsentwurf zum Digitale Identitätengesetz (DIdG), www.iww.de/s15715
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