Die geplante Rentenreform ist aktuell in aller Munde und wird politisch heiß diskutiert. Mitte Juni hat die Rentenkommission 33 Empfehlungen vorgelegt – unter der Prämisse, das Rentensystem langfristig zu stabilisieren und Lücken in der Versorgung anzugehen. Bereits angekündigt war, dass es sicher keine Reform werden wird, die auf Beifall von allen Seiten stoßen wird. Durch den Sparzwang und die Tatsache leerer Kassen besteht Handlungsbedarf, und so plant die Regierung Einschnitte, die man spüren wird.
Zwar handelt es sich bei den Vorschlägen noch nicht um geltendes Recht; das Reformpaket muss erst politisch beraten und in konkrete Gesetzesvorhaben überführt werden. Dennoch möchten wir in unserem Newsletter bereits einmal skizzieren, was möglicherweise auf Unternehmerinnen und Unternehmer zukommen könnte — und welche Tragweite einzelne Vorschläge für Betriebe, Selbstständige und Arbeitgeber haben könnten.
Längere Erwerbszeiten: Mehr Anforderungen an Betriebe
Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 moderat an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Zudem sollen sowohl der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte entfallen als auch die Altersgrenze für langjährig Versicherte zunächst auf 64 Jahre steigen.
Für Unternehmen kann das angesichts des Fachkräftemangels positiv sein, weil erfahrene Beschäftigte länger „aktiv“ bleiben. Gleichzeitig steigen aber die Anforderungen an altersgerechte Arbeitsplätze, Gesundheitsprävention, Weiterbildung, flexible Arbeitszeiten und passende Einsatzmöglichkeiten. Auch die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden; insbesondere das Blockmodell soll entfallen. Je nach Branche und Anforderung an die Arbeit muss hier vorausgedacht und anders geplant werden — denn gegebenenfalls ist nicht jede Einsatzmöglichkeit im Unternehmen auch in höherem Alter noch sinnvoll.
Minijobs: Wegfall des bisherigen Sonderstatus?
Bisher medial mit dem lautesten Aufschrei verbunden ist zwar das Thema des Renteneintrittsalters — weil es so viele Arbeitnehmer betrifft. Aus Unternehmersicht ist der deutlich kritischere und praxisrelevantere Vorschlag, Minijobs ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten. Faktisch ginge dies vermutlich mit einer „Abschaffung“ der Minijobs in ihrer bisherigen Form einher.
Zwar bedeutet das nicht, dass kleine Nebenbeschäftigungsverhältnisse verboten würden. Durch den Wegfall des bisherigen Sonderrahmens würden für Unternehmen aber höhere Lohnnebenkosten und mehr Abrechnungsaufwand entstehen; gleichzeitig wäre weniger Flexibilität gegeben. Für Arbeitnehmer in verschiedenen Situationen mit Hauptbeschäftigungsverhältnis würde der Minijob zudem unattraktiver. Kurzum: Hier besteht viel Diskussionsbedarf. Besonders hart treffen würde dies Branchen mit vielen Aushilfen, Saisonkräften oder kurzfristigen Einsätzen.
Kapitalrente: Zusätzlicher Beitrag möglich
Die Kommission schlägt eine gesetzliche Kapitalrente mit individuellen Kapitalkonten vor. Finanziert werden soll sie durch einen zusätzlichen Beitrag von insgesamt zwei Prozent, jeweils zur Hälfte getragen von Arbeitgebern und Beschäftigten.
Für Unternehmen würde dies bei voller Umsetzung rechnerisch einen zusätzlichen Arbeitgeberanteil von einem Prozentpunkt bedeuten. Langfristig soll die Kapitalrente das Rentenniveau stabilisieren. Kurz- und mittelfristig wäre sie für Arbeitgeber jedoch eine zusätzliche Kostenbelastung neben den bestehenden Renten- und Sozialversicherungsbeiträgen.
Selbstständige: Pflichtversicherung mit vielen offenen Fragen
Neue Selbstständige, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind — etwa über Versorgungswerke, die Künstlersozialkasse oder andere obligatorische Sicherungssysteme — sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bereits tätige Selbstständige sollen jedoch eine Opt-out-Möglichkeit erhalten. Wichtig bleibt die spätere gesetzliche Abgrenzung.
Für Selbstständige kann dies mehr soziale Absicherung bedeuten. Positiv ist zu sehen, dass dann nicht mehr ausschließlich selbst und auf eigenes Risiko vorgesorgt werden müsste. Kritisch ist jedoch die mögliche Einschränkung der Vorsorgefreiheit, insbesondere dann, wenn bereits privat vorgesorgt wurde. Für Gründerinnen und Gründer könnte eine zusätzliche Pflichtversicherung zudem die Liquidität — gerade in den ohnehin wirtschaftlich schwierigen Anfangsjahren — belasten. Doch hier gilt: Auch bisher darf und sollte der Baustein der Altersvorsorge bei einer Existenzgründung nicht vernachlässigt werden. Insofern ist der Vorschlag auch ein Signal zur besseren Absicherung von Selbstständigen.
Betriebliche Altersversorgung: Mehr Bedeutung für Arbeitgeber
Die betriebliche Altersversorgung soll stärker verbreitet werden. Dafür sollen Maßnahmen zu Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Förderung von Geringverdienenden geprüft werden.
Für Unternehmen kann eine stärkere Betriebsrente Vorteile bei Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität bringen. Gleichzeitig können zusätzliche Kosten, Beratungsaufwand, Dokumentation und technische Umsetzung in Lohnabrechnung und Personalprozessen entstehen. Gerade kleinere Betriebe müssten hier mögliche Mehrbelastungen im Blick behalten.
Einordnung
Aus Unternehmenssicht haben wir hier zunächst diese fünf Punkte skizziert, die unserer Meinung nach aktuell am „brisantesten“ sind: Minijobs, zusätzliche Beiträge zur Kapitalrente, längere Erwerbszeiten, neue Pflichten für Selbstständige und ein stärkerer Ausbau der betrieblichen Altersversorgung.
Es bleibt nun abzuwarten, ob das Reformpaket in dieser Form und vollständig umgesetzt wird — und falls ja, welche weiteren Maßnahmen die Politik gegebenenfalls flankierend vorsieht, um mögliche negative Effekte auf Wirtschaft, Unternehmen und Selbstständige abzufedern. Es bleibt spannend.
Kategorie(n): Neue Steuergesetze, Topthema