Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 19. Dezember 2025 im Bundesrat verabschiedet wurde, wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter gestärkt. Die Reform erleichtert Unternehmen die Einrichtung von Betriebsrenten, verbessert die Mitnahme von Anwartschaften beim Arbeitgeberwechsel und erweitert die Möglichkeiten für Sozialpartnermodelle.
Gleichzeitig profitieren insbesondere Geringverdiener von höheren Einkommensgrenzen und geförderten Arbeitgeberzuschüssen. Die Modernisierung der administrativen und kapitalanlagerechtlichen Rahmenbedingungen erleichtert zudem die Verwaltung von Pensionskassen und Versorgungseinrichtungen. Für Unternehmen ergeben sich dadurch mehr Gestaltungsspielraum, bessere Fördermöglichkeiten und attraktivere Angebote für Beschäftigte, was insbesondere bei der Mitarbeiterbindung und Fachkräftesicherung von Bedeutung ist.
Kategorie(n): Neue Steuergesetze