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Fast alle Unternehmen, die Bargeld einnehmen, nutzen Registrierkassen oder PC-Kassensysteme. Der Einsatz der Technik hat eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen, ist allerdings auch mit Pflichten verbunden. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen will mit zwei neu veröffentlichten Merkblättern für den Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems und für die offene Ladenkasse einen Überblick geben, um häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung von vornherein zu vermeiden. 

Bei den Arbeitshilfen handelt es sich um:

  • Das Merkblatt bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Das Merkblatt ohne Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (sog. offene Ladenkasse)

Fundstelle

  • Die Merkblätter finden Sie unter iww.de/s2607

 


 

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