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Das Unternehmen in der Krise: Vielleicht reichen die Einnahmen nicht, um die laufenden Ausgaben zu decken, ein Kredit kann nicht abbezahlt werden oder ein Schadensfall, Ausfall oder eine Fehlinvestition bedrohen die Existenz des Unternehmens. Oft denkt man in solchen Situationen zwangsläufig an die Insolvenz. Doch das muss nicht sein – es gibt Wege aus der Krise.

Eine Insolvenz kann durch verschiedene Maßnahmen vermieden werden – leider nicht immer, aber meistens. Der Ausweg heißt rechtzeitig handeln. Denn eine Sanierung muss frühzeitig eingeleitet werden. Psychologisch kann dies ein Problem sein, denn oft will der Unternehmer die Krise nicht wahrhaben, klammert sich vielleicht an die Hoffnung, dass doch noch alles gut wird – auch wenn die Zahlen dagegen sprechen. Wenn dann tatsächlich die Geldgeber den Hahn zudrehen, ist es meist zu spät um noch zu agieren. Bereits bei Anzeichen der Krise bedarf es sofortiger Maßnahmen.

Durch die Mobilisierung von Geldern und Finanzreserven außerhalb des Unternehmens können Gläubiger unter Umständen davon überzeugt werden, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Warum sollten die Gläubiger das tun? Wenn das Unternehmen insolvent wird, dann wird – stark vereinfacht – der „Restwert“ unter Aufsicht des Insolvenzverwalters unter den Gläubigern aufgeteilt. Meist ist das, was dann der einzelne Gläubiger noch vom Kuchen abbekommen wird, um ein Vielfaches geringer als die eigentliche Forderung. Verzichten die Gläubiger also alle auf einen (kleineren) Teil ihrer Forderungen und ermöglichen dadurch das Überleben des Unternehmens, haben sie bessere Chancen ihr Geld wieder zu bekommen.

Eine zweite mögliche Sofortmaßnahme ist die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens zur erleichterten Sanierung. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann das Unternehmen eine Art Schutzphase beantragen, in der Forderungen kurzfristig eingefroren werden und Zeit für die Ausarbeitung eines Sanierungsplans gewonnen wird. Das Unternehmen kann sich dann neu ausrichten, über Altlasten verhandeln und diese mit reorganisierten Finanzen danach bedienen. Hierbei ist ein frühzeitiges Agieren ebenfalls Voraussetzung. Denn ist ein Unternehmen bereits zahlungsunfähig, ist die Einleitung dieses Verfahrens gesetzlich nicht mehr zulässig – dann wird ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Grundsätzlich kann man durch eine krisensichere Aufstellung schon viel tun, um den Schritt in die Insolvenz zu vermeiden. Eine gezielte Vermögensverteilung hilft, indem man die Mittel, die im operativen Geschäft benötigt werden von dem festen Betriebsvermögen (z.B. für Gebäude, Anlagen, Inventar) trennt. Wird es im operativen Geschäft eng, droht nicht gleich die Liquidierung des gesamten Betriebsvermögens. Eine vorausschauende Planung und frühzeitige Maßnahmen sind das A und O. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

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