Blog Events Kanzlei Online Fernunterstützung

Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
Standort Lahr
Standort Seelbach

+

Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

Erben ist gar nicht so einfach, denn das Erbschaftsteuerrecht ist komplex. Zahlreiche Regelungen und Beschränkungen gelten für private wie auch betriebliche Erbschaften. Was gilt es zu beachten?

Privatpersonen

Privatpersonen

Unter bestimmten Bedingungen und je nach Nähe des Angehörigkeitsverhältnisses kann die Erbschaft steuerfrei sein. Etwa, wenn Immobilien nach dem Tode an Kinder vererbt werden und diese von den Kindern unmittelbar selbst genutzt werden. Die Regelungen hierzu sind komplex.

Je nach individuellen Erbregelungen und Nähe des Angehörigkeitsverhältnisses gelten unterschiedliche Steuerfreibeträge und Fristen bei der Erbschaft. Bei frühzeitiger Planung lassen sich diese ganz gezielt einsetzen. Gleiches gilt auch, wenn die Erbschaft vorweggenommen wird, d.h. eine Schenkung zu Lebzeiten erfolgt. Alles was die Freigrenzen übersteigt, unterliegt der Erbschaftsteuer. Der Steuersatz richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser.

Betriebliche Erbschaft & Unternehmensnachfolge

Seit Herbst 2016 steht die Erbschaftsteuerreform. Durch die Neuregelung wird die Übergabe von Unternehmensvermögen verschärft und steuerliche Begünstigungen – also eine komplette oder zumindest teilweise Befreiung von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer – wesentlich schwieriger.

Schädliches Verwaltungsvermögen wird besteuert, d.h. besonders betroffen werden Unternehmen sein, die in der Vergangenheit Vermögen „angespart“ haben, d.h. Betriebe die

  • hohe Rücklagen gebildet,
  • viel Geld auf Bankkonten angelegt,
  • Finanzmittel in Wertpapieranlagen investiert,
  • hohe ausstehende Forderungen,
  • Vermögen in Form von an Dritte verpachteten Grundstücken haben.

Will man die Steuerlast möglichst gering halten, lohnt es sich z.B.

  • den Übergang frühzeitig zu planen,
  • eine vorweggenommene Erbfolgeregelung zu erwägen,
  • schädliches Verwaltungsvermögen zu reduzieren  (z.B. durch Factoring),
  • sinnvolle betriebliche Investitionen zu tätigen.

Wir beraten Sie gerne dabei.

Standorte

Standort Lahr
  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
  • 07821 / 9 54 94 - 0
  • 07821 / 9 54 94 - 177
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Standort Seelbach
  • Kinzigtalblick 3
    77960 Seelbach
  • 07823 / 94 97 - 0
  • 07823 / 94 97 - 197
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden