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Gestaltungsoptionen bei Stiftungen

Stiftungen sind komplexe Rechtsformen, die in vielen Situationen Vorteile bieten können. Wir möchten Ihnen einige Kernaspekte hier erläutern.

Steuerliche Begünstigungen für Stiftungen

Als Rechtsform bieten Stiftungen viele Vorteile. Die meisten Stiftungen sind gemeinnützige Stiftungen, so dass für die Übertragung von Vermögen an die Stiftung weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer anfallen. Auch in anderen Bereichen bieten gemeinnützige Stiftungen zahlreiche Steuervorteile. Durch die Festlegung des Stiftungszwecks und der Gemeinnützigkeit sind allerdings auch Restriktionen verbunden, was die Vermögensverwendung der Stiftung betrifft.

Stiftungen als Lösung für die Unternehmensnachfolge

In manchen Fällen stehen Unternehmen vor der Herausforderung, wie sie die Nachfolge regeln. Die Gründung einer Stiftung kann durchaus eine Lösung für die Unternehmensnachfolge sein. Vermögen des Unternehmens kann in eine Stiftung übertragen werden, mit den Vorteilen, dass so für eine lange Zeit eine Zerschlagung vermieden wird und gleichzeitig die Begünstigung der Familienmitglieder festgelegt werden kann.  Dies ist dann unabhängig davon, wer operativ das Geschäft des Unternehmens weiterführt.

Stiftungen zur Wahrung von Kunst, Sammlungen oder lange aufgebauten Vermögenswerten

In Stiftungen können wertvolle Kunstgegenstände, Sammlungen und persönliche Vermächtnisse (auch Immobilien o. Ä.) eingebracht werden. Durch Festlegung des Stiftungszweckes und damit verbunden auch der Mittelverwendung können diese in Ihrem Bestand gesichert werden. Denn für Stiftungsvermögen gibt es sehr restriktive Bedingungen zur Haltung und Wahrung.

Zweckbindung von Stiftungsmitteln

Durch den Stiftungszweck wird festgelegt, was mit den Geldern der Stiftung geschieht. So kann der Stifter eine gewisse Kontrolle über die Verwendung seines Vermögens behalten – auch über Lebzeiten hinaus. Sei es die Förderung eines gemeinnützigen Zwecks, eines bestimmten Kreises der Begünstigten (z.B. in der Familienstiftung die Familie) – durch den Zweck wird festgelegt, was mit dem Vermögen geschieht.

Stiftung als Erbin

Gibt es keine Erben, so kommt oft die Stiftung als Option zur Regelung des Nachlasses in Frage. Eine Stiftung kann testamentarisch als Erbin eingesetzt werden und somit der Fortbestand bzw. die Verwendung des Erbes so geregelt werden.

Sie interessieren sich für eine Gründung und haben auch Fragen zu anderen Rechtsformen? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.

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