Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer
Erben ist gar nicht so einfach, denn das Erbschaftsteuerrecht ist komplex. Zahlreiche Regelungen und Beschränkungen gelten für private wie auch betriebliche Erbschaften. Was gilt es zu beachten?
Erben ist gar nicht so einfach, denn das Erbschaftsteuerrecht ist komplex. Zahlreiche Regelungen und Beschränkungen gelten für private wie auch betriebliche Erbschaften. Was gilt es zu beachten?
Unter bestimmten Bedingungen und je nach Nähe des Angehörigkeitsverhältnisses kann die Erbschaft steuerfrei sein. Etwa, wenn Immobilien nach dem Tode an Kinder vererbt werden und diese von den Kindern unmittelbar selbst genutzt werden. Die Regelungen hierzu sind komplex.
Je nach individuellen Erbregelungen und Nähe des Angehörigkeitsverhältnisses gelten unterschiedliche Steuerfreibeträge und Fristen bei der Erbschaft. Bei frühzeitiger Planung lassen sich diese ganz gezielt einsetzen. Gleiches gilt auch, wenn die Erbschaft vorweggenommen wird, d.h. eine Schenkung zu Lebzeiten erfolgt. Alles was die Freigrenzen übersteigt, unterliegt der Erbschaftsteuer. Der Steuersatz richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser.
Seit Herbst 2016 steht die Erbschaftsteuerreform. Durch die Neuregelung wird die Übergabe von Unternehmensvermögen verschärft und steuerliche Begünstigungen – also eine komplette oder zumindest teilweise Befreiung von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer – wesentlich schwieriger.
Schädliches Verwaltungsvermögen wird besteuert, d.h. besonders betroffen werden Unternehmen sein, die in der Vergangenheit Vermögen „angespart“ haben, d.h. Betriebe die
Will man die Steuerlast möglichst gering halten, lohnt es sich z.B.
Wir beraten Sie gerne dabei.
Montag - Donnerstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr |