Grundsteuer
Grundsteuerreform
Die Grundsteuer darf künftig nicht mehr auf der Grundlage der Einheitswerte ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber unter Zugzwang gesetzt, eine Neuregelung einzuführen. Diese Neuregelung wird ab 2025 gelten, jedoch muss zuvor jedes Grundstück in Deutschland (unabhängig von der Bebauung und Nutzung, damit rund 36 Mio. Grundstücke) neu bewertet werden.
Die Grundsteuer wird (nach wie vor) in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
- Wertermittlung des Grundstücks (bisher Einheitswert, neu Grundsteuerwert)
- Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl
- Multiplikation mit dem Hebesatz der Kommune