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Mit Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember 2025 ist das Steueränderungsgesetz 2025 noch vor Jahresende in Kraft getreten. Das Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit steuerlichen Entlastungen und Anpassungen, die sowohl Unternehmen als auch Arbeitgeber unmittelbar betreffen. Auch wenn wir die Punkte im Entwurf bereits in den Vormonaten vorgestellt hatten, möchten wir nun noch einmal die verabschiedeten Punkte zum Jahreswechsel zusammenfassen.
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Ebenfalls noch vor Weihnachten wurde das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter („Aktivrentengesetz“) verabschiedet. Diese bedeutende sozial‑ und steuerpolitische Neuerung tritt bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft. Sie schafft klare finanzielle Anreize für Beschäftigte, die über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus arbeiten – und kann auch für Unternehmen relevant sein, die ältere Fachkräfte beschäftigen oder binden möchten. Bei der Aktivrente handelt es sich nicht um eine separate Rentenleistung, sondern um einen steuerlichen Freibetrag auf Arbeitslohn. Ein steuerfreier Freibetrag von bis zu 2.000  EUR pro Monat (also bis zu 24.000 EUR jährlich) ist nun möglich.   (mehr …)

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Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 19. Dezember 2025 im Bundesrat verabschiedet wurde, wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter gestärkt. Die Reform erleichtert Unternehmen die Einrichtung von Betriebsrenten, verbessert die Mitnahme von Anwartschaften beim Arbeitgeberwechsel und erweitert die Möglichkeiten für Sozialpartnermodelle.

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Zum Jahreswechsel 2025/2026 geben wir eine kurze Übersicht über weitere steuerliche Änderungen, die für Unternehmen relevant sind. Die einzelnen Punkte wurden bereits in den vergangenen Newslettern ausführlich erläutert; hier sind sie nochmals kompakt zusammengefasst: (mehr …)

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Im Zuge des zunehmenden digitalen Rechnungsversands wird derzeit eine steigende Anzahl betrügerischer E-Mails („Phishing“) im Zusammenhang mit E-Rechnungen beobachtet. Kriminelle nutzen die Umstellung auf elektronische Rechnungen gezielt aus, um Empfänger zu täuschen und finanziell zu schädigen. Die Phishing-E-Mails wirken auf den ersten Blick seriös, beispielsweise mit Betreffzeilen wie „Rechnung DATEV Unternehmen Online“ inklusive Logo, Signatur und Fußzeile, und sind häufig kaum von echten E-Mails zu unterscheiden. (mehr …)

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Ab dem 1. Januar 2026 werden sich die Steuerspielregeln zur Vorsorgepauschale, die bei Ermittlung des monatlichen Lohnsteuerabzugs zu berücksichtigen ist, grundlegend ändern.  Hier die wichtigsten Infos, was neu ist und wie die Vorsorgepauschale 2026 ermittelt wird. (mehr …)

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Wenn das Einkommen bei einem Minijob nicht immer gleich hoch ist, spricht man von einem schwankenden Verdienst. Solche Schwankungen sind grundsätzlich möglich – solange Regeln eingehalten werden. Hierüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert. Der monatliche Verdienst darf im Durchschnitt 556 EUR (ab 2026: 603 EUR) nicht überschreiten. Entscheidend ist nicht jeder einzelne Monat, sondern der Durchschnitt über ein ganzes Jahr.

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