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Nach einem gemeinsamen Frühstück auf dem Schönberg startete unser Team voller Vorfreude Richtung Gutach, wo wir einen kleinen Spaziergang zur Sommerrodelbahn machten. Dort hatten wir dann viel Spaß beim Rodeln – ob Wettrennen oder gemütliches Dahingleiten – das Rodeln machte richtig gute Laune. Nach einem leckeren Mittagsimbiss in der Gaststätte vor Ort führte uns die Reise weiter nach Hornberg zur Ketterer Brauerei. Philipp Ketterer und sein Team empfingen uns herzlich und führten uns durch eine spannende und sehr informative Brauereibesichtigung. Höhepunkt war natürlich die Bierprobe: 14 verschiedene Ketterer-Biersorten durften wir verkosten – ein echtes Geschmackserlebnis! Den gemütlichen Ausklang des Tages genossen wir in Prinzbach im „Badischen Hof“ bei einem leckeren Abendessen. Ein rundum gelungener Tag, der nicht nur unser Team näher zusammenbrachte, sondern auch viele gute Gespräche und jede Menge Spaß bot. (mehr …)


Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen im inländischen B2B-Bereich. Ab 2026 werden zudem für viele Unternehmen die Pflicht zum Versand hinzukommen. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun wichtige Punkte konkretisiert und weitere Unklarheiten beseitigt. Bei dem Dokument handelt es sich um ein endgültiges Schreiben zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE), mit dem das BMF die Regeln zur E-Rechnung klarstellt und frühere Fehler aus dem Einführungsschreiben beseitigt. (mehr …)

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12. August 2025 (Az. IX R 24/24) entschieden, dass die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG nicht gewährt wird, wenn ein bestehendes Einfamilienhaus abgerissen und anschließend an gleicher Stelle neu errichtet wird. Im Streitfall hatte die Eigentümerin ein vermietetes, sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus abgerissen und an gleicher Stelle ein neues Einfamilienhaus gebaut, das sie ebenfalls vermietete. Das Finanzamt verweigerte die Sonderabschreibung – zu Recht, wie der BFH nun bestätigte. (mehr …)

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Ab Januar 2026 soll es Entlastung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen geben. Der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025, in dem die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 auf 7 % vorgesehen ist, ist aktuell im Gesetzgebungsprozess. Es gilt dann ein reduzierter Steuersatz von 7 % auf Speisen (nicht auf Getränke – hier fällt weiterhin der reguläre Steuersatz an).

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil vom 12. August 2025 (Az. IX R 23/24) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen steuerlich anerkannt werden. Konkrete geht es um die Thematik der Überschusserzielungsabsicht bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung. (mehr …)

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Eine allgemeine Senkung der Stromsteuer – etwa für private Haushalte – ist derzeit nicht vorgesehen. Bereits im Frühsommer hatte die Bundesregierung entsprechende Pläne aufgegeben. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der bestehenden Stromsteuer-Entlastung vor. Diese Entlastung gilt weiterhin ausschließlich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft.

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Die Bundesregierung beabsichtigt, die ursprünglich geplante Abschaffung der Steuervergünstigung für Agrardiesel zurückzunehmen. Nach aktueller Planung soll den Landwirten ab dem Jahr 2026 erneut die volle Rückerstattung der Energiesteuer auf in der Landwirtschaft verwendeten Diesel gewährt werden. (mehr …)

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