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Die gesetzlichen Anforderungen zur Kassenführung sehen gewisse Meldepflichten für elektronische Aufzeichnungssysteme vor – sie  betreffen alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden.

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Unsere heutige Arbeitswelt hat sich stark verändert und tut dies immer noch. Arbeitgeber sind zunehmend gefragt, Strategien gegen den Fachkräftemangel zu entwickeln und sich auf dem Markt als attraktive Arbeitgeber zu positionieren. Gleichzeitig haben sich die Wert- und Zielvorstellungen der Arbeitnehmer – insbesondere der neueren Generationen – deutlich gewandelt, sodass sie von ihren Arbeitgebern neue Perspektiven erwarten. Mit dem „klassischen Paket“ 40-Stunden-Woche und Festgehalt ohne zusätzliche Leistungen lässt sich heute nur noch schwer punkten. Die Mitarbeiter erwarten anteiliges Homeoffice, Flexibilität und die Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse.

Wir möchten vorstellen, wie Arbeitgeber durch eine steueroptimierte Lohngestaltung ihren Mitarbeitern Gutes tun können – und dabei selbst auch durch Steuerersparnis profitieren können. (mehr …)

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Durch § 35c Einkommensteuergesetz ist eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden möglich. Für deren Geltendmachung ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich. Zum 1.1.2025 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen zu einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen können daher für Maßnahmen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird, auf dasselbe Muster
zurückgreifen.  (mehr …)

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Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

Hintergrund: Außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuerlich nur aus, soweit die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Deren Höhe hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und von der Zahl der Kinder ab. (mehr …)

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Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins zum 2.1.2025 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 erforderlich ist.
Hintergrund: Wer in Investmentfonds (beispielsweise ETFs = Exchange-Traded Funds) investiert, sollte zu Beginn eines Jahres für genügend Liquidität auf dem Verrechnungskonto sorgen. Denn an diesem Tag wird die Vorabpauschale fällig. (mehr …)

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Seit 2025 kann die Kleinunternehmerregelung auch erstmalig im EU-Ausland in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen hierfür regelt § 19a UStG „Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat.“ Weitere Informationen finden interessierte Unternehmer auch im Onlineportal des für dieses Verfahren zuständigen Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Hintergrund

Von inländischen Kleinunternehmern bewirkte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2024 erfolgten viele Anpassungen am bisherigen System. Zudem kann die Kleinunternehmerregelung nun auch erstmals im EU-Ausland beansprucht werden (sogenannte Europäische-Kleinunternehmerregelung, kurz EU-KU-Regelung). (mehr …)

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Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Beachten Sie: Wird eine Mitarbeiterbeteiligung nicht zum Marktpreis übertragen, liegt der geldwerte Vorteil in der gegenüber dem marktüblichen Preis bestehenden verbilligten Übertragung. Arbeitslohn setzt aber weiter voraus, dass der Vorteil dem Arbeitnehmer „für“ seine Arbeitsleistung gewährt wird. (mehr …)

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