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Wie bereits in einem vorherigen Newsletter erläutert, treten mit dem Jahressteuergesetz 2024 wichtige Änderungen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Kraft. Wir fassen für Sie nochmals die wichtigsten Änderungen zusammen.

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Kürzlich hat das Bundeszentralamt für Steuern für einige wenige Firmen bereits Wirtschafts-Identifikationsnummern (nach §139c der Abgabenordnung) zugeteilt. Wir erhielten als Steuerberater die entsprechende Mitteilung der Nummern. Bisher erfolgte die Vergabe jedoch nur für einen kleinen Teil der Unternehmen  und wurde aus technischen Gründen wieder gestoppt. Daher warten wir, wann es weitergehen wird.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer? (mehr …)


Ab dem 1.1.2025 sind einige wichtige Änderungen für Minijobs zu beachten. So beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 EUR pro Stunde (zuvor 12,41 EUR). Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze (seit 1.1.2025: 556 EUR monatlich), da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist. Diese und weitere Änderungen hat die Minijob-Zentrale zusammengefasst (unter: www.iww.de/s12176).

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Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinne sind Rechnungen, bei denen die Abrechnung über die Leistung durch den Leistungsempfänger erfolgt. Wird in einer Gutschrift unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen und betrifft diese Gutschrift eine Privatperson, wurde die Steuer bislang nicht von § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erfasst. Doch das hat sich mit der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 und der Neufassung des § 14c Abs. 2 UStG nun geändert. (mehr …)

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Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden Aufwendungen in Herstellungskosten umqualifiziert, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, deren Nettoaufwendungen 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Die Aufwendungen sind dann nicht sofort, sondern nur über die Gebäude-Abschreibung abzugsfähig. Bei einer Eigentumswohnung sind zwei Besonderheiten zu beachten, worauf das Finanzgericht Hessen hingewiesen hat. (mehr …)

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Die Finanzverwaltung hat ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) zur Verfügung gestellt. Unter www.e-rechnung.elster.de können Unternehmer ihre E-Rechnung hochladen und visualisieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.  (mehr …)


Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass „nachlaufende“ Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind.  (mehr …)

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Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss für 2023 endete bereits am 31.12.2024 (gilt insbesondere für AG, GmbH und GmbH & Co. KG). Das Bundesamt für Justiz hat nun allerdings mitgeteilt, dass es vor dem 1.4.2025 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird.

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