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Zum Jahreswechsel steht das Jahressteuergesetz 2024 an, das mit umfangreichen, teils größeren und teils kleineren Änderungen einhergeht. Am 22.11. 2024 hat der Bundesrat dem bereits im Vormonat durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt.

Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer vor:

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Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurde vom Bundesrat am 22.11.2024 ebenfalls verabschiedet. Durch das Gesetz werden der Grundfreibetrag von 11.604 EUR auf 11.784 EUR und der Kinderfreibetrag von 6.384 EUR auf 6.612 EUR rückwirkend ab 1.1.2024 angehoben.(mehr …)


Am 29.10.2024 wurde das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2024, Nr. 323). Aus steuerlicher Sicht hervorzuheben ist sicherlich die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege. Bislang galt eine Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von grundsätzlich zehn Jahren. Diese Frist ist nun auf acht Jahre verkürzt worden (§ 147 Abs. 3 der Abgabenordnung und § 257 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs). Die Erleichterung gilt grundsätzlich bereits dann, wenn am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes (1.1.2025) die bisherige 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen war. (mehr …)

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Das Jahresende steht vor der Tür – und das heißt für viele Unternehmer Inventurzeit. Denn in vielen Unternehmen erfolgt dann eine körperliche Bestandsaufnahme, oft am 31.12. Doch das ist nicht zwingend erforderlich, es gibt auch andere Möglichkeiten.  (mehr …)

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Bundesfinanzhof muss Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs klären

Vermieten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung, müssen sie an die Hausverwaltung auch Zahlungen leisten, die diese der Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage zuführt. Bis dato sind diese Zahlungen nicht zum Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten zu berücksichtigen, sondern erst, wenn sie für Instandhaltungen verausgabt worden sind. Ob dies (immer noch) zutreffend ist, muss nun der Bundesfinanzhof klären. (mehr …)

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Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. Diese steuerzahlerunfreundliche Sichtweise des Finanzgerichts Niedersachsen sollte insbesondere in Fällen der vorweggenommenen Erbfolge beachtet werden, um weiterhin den vollen Werbungskostenabzug für die Schuldzinsen zu erhalten.  (mehr …)

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Ab November 2024 wird bzw. wurde jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt. Das hatte das BZSt bereits am 12.8.2024 mitgeteilt.Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie sollen elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden. (mehr …)

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Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024 bekanntgegeben. Die Richtsätze wurden für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Basis von Betriebsergebnissen vieler geprüfter Unternehmen ermittelt. Sie sind für die Verwaltung ein Hilfsmittel, um Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen. (mehr …)


Der Herbst stand bei uns ganz unter dem Einfluss der bald kommenden E-Rechnungspflicht. Im Newsletter haben wir auch bereits mehrmals informiert, aber uns war auch ein persönlicher Austausch wichtig, so dass wir zu Informationsabenden geladen hatten. Da die Nachfrage so groß war, gab es zusätzliche Termine – und alle unsere Veranstaltungen waren sehr gut besucht. (mehr …)

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