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Nach der Ankündigung wurde lange auf die finalen Regelungen gewartet: Am 15.10.2024 ist nun das finale Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) veröffentlicht worden, das genau festlegt, worauf bei der Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 konkret zu achten ist. Gegenüber dem bisher vorliegenden Entwurf gibt es einige Nachbesserungen bzw. Änderungen. Auch einige Hinweise aus der Praxis wurden aufgegriffen und berücksichtigt. Wir fassen kurz die wichtigsten Regelungen zusammen. (mehr …)

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Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Diese Neuregelung gilt auch für (gemeinnützige) Vereine.(mehr …)

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Für Aussetzungszinsen gilt ein gesetzlicher Zinssatz von 6 % p. a. (0,5 % pro Monat). Diese Höhe hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig und hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen. (mehr …)

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Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind bei einer Vorauszahlung nicht steuerbegünstigt, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen eigenmächtig erbracht wird. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Hintergrund: Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 EUR im Jahr (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)). Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung erhält und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung erfolgt.

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Für 2022 bis 2026 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale i. H. von 0,38 EUR. Für die ersten 20 Kilometer erfolgte indes keine Anpassung (weiterhin 0,30 EUR). Dagegen hatte ein Arbeitnehmer geklagt. Denn wegen seiner geringen Entfernung (acht Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) partizipierte er von der Erhöhung nicht. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. (mehr …)

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Der Herbst ist für uns immer die Zeit, in der viele Ausbildungsmessen stattfinden. Denn einige junge Leute suchen dann bereits ihre Ausbildungsstelle für  Herbst 2025 – oder schauen sich nach einem Praktikum um, um Berufe kennenzulernen. In unserer Kanzlei kann man entweder eine dreijährige Ausbildung als Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter absolvieren oder aber ein ebenfalls dreijähriges Duales Bachelor-Studium im Bereich Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt Steuern- und Prüfungswesen beginnen. Vorher bieten wir auch gerne Praktika oder Schnuppertage an.

Um über diese Möglichkeiten zu informieren, und auch um zeigen, dass der Beruf sehr viel mehr ist als ein „Abarbeiten“ von Steuererklärungen und reinen Buchhaltungen, war unser Team auf dem Ausbildungstag in Seelbach sowie auf dem Markt der Möglichkeiten am IBG im Lahr.

Wir hatten viele interessante Gespräche und hoffen, dass wir auch vielen jungen Leuten die spannenden beruflichen Perspektiven in unserer Branche aufzeigen konnten.

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